Energie gemeinsam nutzen

Ob Stromgemeinschaft in der Nachbarschaft oder gemeinschaftliche Photovoltaikanlage: Dank gemeinschaftlichen Energienutzung wird Energie effizient, flexibel und kostengünstig genutzt.

Modelle gemeinschaftlicher Energienutzung

Peer-to-Peer-Vertrag (P2P)

Erzeugte Energie wird direkt zwischen einzelnen TeilnehmerInnen geteilt

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA)

Mehrere TeilnehmerInnen nutzen gemeinsam eine Erzeugungsanlage

Energiegemeinschaften (EEG und BEG)

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)

Was ist neu?

Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) werden Bürgerenergie-Modelle wie Peer-to-Peer (P2P), gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA) sowie Energiegemeinschaften (EEG/BEG) erweitert und rechtlich neu geregelt. Die neuen Möglichkeiten stehen schrittweise zur Verfügung und können zunächst nur innerhalb desselben Netzgebiets umgesetzt werden.

Mit 01.10.2026

Neuen Bestimmungen für die gemeinsame Energienutzung bzw. Energiegemeinschaften sind in Kraft getreten. Mittels Peer-to-Peer-Vertrag können Sie Strom direkt ohne Rechtsform an andere verkaufen oder verschenken.

Ab 05.10.2026

Die neuen Möglichkeiten können aktuell nur mit Zählpunkten umgesetzt werden, die beim selben Netzbetreiber sind. Eine Umsetzung über mehrere Netzgebiete wird voraussichtlich erst ab April 2027 möglich sein.

Ab 01.01.2027

Reduzierte Netzentgelte für P2P, BEG und EVA werden voraussichtlich erst ab 01.01.2027 verfügbar sein. Bis dahin profitieren weiterhin nur TeilnehmerInnen einer EEG von vergünstigten Netzarbeitspreisen.

Peer-to-Peer-Verträge (P2P)

Ein P2P-Vertrag ermöglicht es, Strom direkt an eine oder mehrere bestimmte Personen oder Unternehmen zu verkaufen, zu verschenken oder zu teilen, ohne dafür eine Energiegemeinschaft zu gründen. Voraussetzung für einen P2P-Vertrag ist ein Smart Meter an jedem beteiligten Zählpunkt.

Hinweis: Vorerst nur mit Zählpunkten beim selben Netzbetreiber möglich. Ab April 2027 soll dies über verschiedene Netzbetreiber möglich sein. Weitere Infos in den FAQs und unter energiegemeinschaften.gv.at.

Vorteile von Peert-to-Peer-Verträgen:

  • Keine eigene Rechtsform notwendig:
    Während bei Energiegemeinschaften (EEG oder BEG) ein Verein, eine Genossenschaft oder eine andere Rechtsform erforderlich ist, handelt es sich bei P2P um einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen zwei oder mehreren Parteien.
  • Mehrere Vertragskonstellationen möglich:
    P2P-Verträge können flexibel ausgestaltet werden. Ein Erzeuger zu einem Verbraucher, ein Erzeuger zu mehreren Verbrauchern sowie mehrere Erzeuger zu mehreren Verbrauchern
  • Auch Gewinnerzielung erlaubt:
    Anders als bei Energiegemeinschaften ist im Peer-to-Peer-Modell grundsätzlich auch eine Gewinnerzielung möglich.
  • Hohe Flexibilität
  • Strompartner können frei gewählt werden
Photovoltaikanlage am Hausdach

Fragen zu Peer-to-Peer-Verträgen

Ja, im Rahmen eines Peer-to-Peer-Vertrags kann überschüssig erzeugter Strom aus einer Photovoltaikanlage einer anderen Verbrauchsanlage zugeordnet und mit deren Ver-brauch verrechnet werden. Ob dies im konkreten Fall möglich ist, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab.

Ja. Für den Bezug von Strom aus dem öffentlichen Netz bleibt weiterhin ein Stromliefervertrag erforderlich.

Nein. Aktuell profitieren Peer-to-Peer-Nutzer vorerst nicht von reduzierten Netztarifen.
Mit der neuen Netzentgelt-Verordnung der E-Control soll es mit Jänner 2027 weitere Regelungen geben.

Im Vergleich zu Energiegemeinschaften ist bei Peer-to-Peer-Verträgen keine Gründung einer Rechtsform notwendig, sondern über eine vertragliche Vereinbarung ausreichend. Zudem ist eine bei P2P eine Gewinnabsicht erlaubt.

Voraussetzungen für P2P sind ein Smart Meter sowie ein bestehender Stromliefervertrag und -abnahmevertrag bei allen Teilnehmenden. Zudem ist das Model bis voraussichtlich April 2027 nur für Teilnehmende desselben Netzbetreibers möglich.

Gemeinschaftliche Energienutzungsanlagen

Eine GEA ist das klassische Modell für Mehrparteienhäuser oder Bürogebäude. Der Strom einer gemeinsamen PV-Anlage wird direkt auf die TeilnehmerInnen im selben Gebäude verteilt. Das öffentliche Netz wird dabei grundsätzlich nicht genutzt.

Vorteile Gemeinschaftlicher Energienutzungsanlagen:

  • Einfache Umsetzung
  • Keine Rechtform notwendig
  • Hoher Eigenverbrauch der erzeugten Energie
  • Geringere Energiekosten für die TeilnehmerInnen

Fragen zu gemeinschaftlichen Energienutzungsanlagen

Dieses Modell eignet sich insbesondere für Mehrparteienhäuser, Wohnanlagen oder gewerblich genutzte Gebäude.

Energiegmeinschaften (EEG und BEG)

Bei einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) und einer Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) handelt es sich um einen Zusammenschluss zwischen mehreren TeilnehmerInnen zum gemeinschaftlichen Erzeugen und Teilen von Strom. TeilnehmerInnen von Energiegemeinschaften können Privatpersonen, Unternehmen, Körperschaften öffentlichen Rechts sowie andere juristische Personen sein. Bei Bürgerenergiegemeinschaften ist darüber hinaus auch die Teilnahme von Großunternehmen möglich.

Vorteile Energiegemeinschaften:

  • Viele TeilnehmerInnen möglich
  • Gemeinsame Verwaltung
  • Regional oder österreichweit
  • Reduzierten Netzarbeitsprei (EEG)
Zwei Männer geben sich die Hände.

Fragen zu Energiegemeinschaften

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) sind nur lokal oder regional und Bürgerenergiegemeinschften (BEG) auch österreichweit umsetzbar.

Ja, Teilnehmende müssen sich in einer Rechtsform organisieren, z. B Verein oder Genossenschaft.

Der Hauptzweck der Gemeinschaft soll vorrangig ökologische, wirtschaftliche oder sozialgemeinschaftliche Ziele sein und darf nicht mit Gewinnabsicht verbunden sein.

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In unserem FAQ-Bereich finden Sie alle Antworten zu Rechnungen, Teilzahlungen, Daten & Verträgen, Produkten & Tarifen sowie zu unserem Kundenportal.