Ob Stromgemeinschaft in der Nachbarschaft oder gemeinschaftliche Photovoltaikanlage: Dank gemeinschaftlichen Energienutzung wird Energie effizient, flexibel und kostengünstig genutzt.
Energie gemeinsam nutzen
Peer-to-Peer-Verträge (P2P)
Ein P2P-Vertrag ermöglicht es, Strom direkt an eine oder mehrere bestimmte Personen oder Unternehmen zu verkaufen, zu verschenken oder zu teilen, ohne dafür eine Energiegemeinschaft zu gründen. Voraussetzung für einen P2P-Vertrag ist ein Smart Meter an jedem beteiligten Zählpunkt.
Hinweis: Vorerst nur mit Zählpunkten beim selben Netzbetreiber möglich. Ab April 2027 soll dies über verschiedene Netzbetreiber möglich sein. Weitere Infos in den FAQs und unter energiegemeinschaften.gv.at.
Vorteile von Peert-to-Peer-Verträgen:
- Keine eigene Rechtsform notwendig:
Während bei Energiegemeinschaften (EEG oder BEG) ein Verein, eine Genossenschaft oder eine andere Rechtsform erforderlich ist, handelt es sich bei P2P um einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen zwei oder mehreren Parteien. - Mehrere Vertragskonstellationen möglich:
P2P-Verträge können flexibel ausgestaltet werden. Ein Erzeuger zu einem Verbraucher, ein Erzeuger zu mehreren Verbrauchern sowie mehrere Erzeuger zu mehreren Verbrauchern - Auch Gewinnerzielung erlaubt:
Anders als bei Energiegemeinschaften ist im Peer-to-Peer-Modell grundsätzlich auch eine Gewinnerzielung möglich. - Hohe Flexibilität
- Strompartner können frei gewählt werden
Fragen zu Peer-to-Peer-Verträgen
Kann ich überschüssigen Strom aus meiner Photovoltaikanlage mittels Peer-to-Peer-Vertrag einer anderen Verbrauchsanlage zuordnen?
Ja, im Rahmen eines Peer-to-Peer-Vertrags kann überschüssig erzeugter Strom aus einer Photovoltaikanlage einer anderen Verbrauchsanlage zugeordnet und mit deren Ver-brauch verrechnet werden. Ob dies im konkreten Fall möglich ist, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab.
Benötige ich einen Stromliefervertrag?
Ja. Für den Bezug von Strom aus dem öffentlichen Netz bleibt weiterhin ein Stromliefervertrag erforderlich.
Sind günstigere Netztarife möglich?
Nein. Aktuell profitieren Peer-to-Peer-Nutzer vorerst nicht von reduzierten Netztarifen.
Mit der neuen Netzentgelt-Verordnung der E-Control soll es mit Jänner 2027 weitere Regelungen geben.
Was ist der Unterschied zwischen Peer-to-Peer und Energiegemeinschaften?
Im Vergleich zu Energiegemeinschaften ist bei Peer-to-Peer-Verträgen keine Gründung einer Rechtsform notwendig, sondern über eine vertragliche Vereinbarung ausreichend. Zudem ist eine bei P2P eine Gewinnabsicht erlaubt.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Voraussetzungen für P2P sind ein Smart Meter sowie ein bestehender Stromliefervertrag und -abnahmevertrag bei allen Teilnehmenden. Zudem ist das Model bis voraussichtlich April 2027 nur für Teilnehmende desselben Netzbetreibers möglich.
Wo finde ich weitere Informationen zu Peer-to-Peer-Verträgen?
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Informationsplattform für Energiegemeinschaften.
Gemeinschaftliche Energienutzungsanlagen
Eine GEA ist das klassische Modell für Mehrparteienhäuser oder Bürogebäude. Der Strom einer gemeinsamen PV-Anlage wird direkt auf die TeilnehmerInnen im selben Gebäude verteilt. Das öffentliche Netz wird dabei grundsätzlich nicht genutzt.
Vorteile Gemeinschaftlicher Energienutzungsanlagen:
- Einfache Umsetzung
- Keine Rechtform notwendig
- Hoher Eigenverbrauch der erzeugten Energie
- Geringere Energiekosten für die TeilnehmerInnen
Fragen zu gemeinschaftlichen Energienutzungsanlagen
Für wen eignen sich Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen?
Dieses Modell eignet sich insbesondere für Mehrparteienhäuser, Wohnanlagen oder gewerblich genutzte Gebäude.
Energiegmeinschaften (EEG und BEG)
Bei einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) und einer Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) handelt es sich um einen Zusammenschluss zwischen mehreren TeilnehmerInnen zum gemeinschaftlichen Erzeugen und Teilen von Strom. TeilnehmerInnen von Energiegemeinschaften können Privatpersonen, Unternehmen, Körperschaften öffentlichen Rechts sowie andere juristische Personen sein. Bei Bürgerenergiegemeinschaften ist darüber hinaus auch die Teilnahme von Großunternehmen möglich.
Vorteile Energiegemeinschaften:
- Viele TeilnehmerInnen möglich
- Gemeinsame Verwaltung
- Regional oder österreichweit
- Reduzierten Netzarbeitsprei (EEG)
Fragen zu Energiegemeinschaften
Was ist der wesentliche Unterschied zwischen EEG oder BEG?
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) sind nur lokal oder regional und Bürgerenergiegemeinschften (BEG) auch österreichweit umsetzbar.
Gibt es Voraussetzungen für Energiegemeinschaften?
Ja, Teilnehmende müssen sich in einer Rechtsform organisieren, z. B Verein oder Genossenschaft.
Der Hauptzweck der Gemeinschaft soll vorrangig ökologische, wirtschaftliche oder sozialgemeinschaftliche Ziele sein und darf nicht mit Gewinnabsicht verbunden sein.
Sie haben noch Fragen?
In unserem FAQ-Bereich finden Sie alle Antworten zu Rechnungen, Teilzahlungen, Daten & Verträgen, Produkten & Tarifen sowie zu unserem Kundenportal.