Einfach mal fragen.

Selbst beim einfachsten Produkt kann einmal etwas unklar sein. Bei Hilfe & Kontakt haben wir unsere FAQs für Sie zusammengefasst.

Unsere am häufigsten gestellten Fragen.

Produkte & Tarifdetails

Wie finde ich das richtige Produkt für mich?

Ihr perfektes Energieangebot von go green energy finden Sie, indem Sie es sich in unserem Konfigurator selbst nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen zusammenstellen: Strom oder Gas, Energie- und Netzkosten auf einer Rechnung (Option „Alles auf einer Gesamtrechnung") oder getrennt, indexabhängige Preisanpassung (Option „flex") oder nicht – Sie entscheiden, wir liefern.

Welche Strom Produkte gibt es?

Mit unserem Tarifkalkulator können Sie Ihr individuelles Strom-Produkt selbst zusammenstellen. Aus der Wahl der Optionen ergeben sich:

Unsere Fixprodukte mit Preisgarantie:

  • strom ist unser Fix-Tarif aus 100 % erneuerbarer Energie mit Preisgarantie. Bei den Fix-Tarifen von go green energy profitieren Sie von langfristig fairen Energiepreisen, die durch eine Preisgarantie abgesichert sind. Dabei genießen Sie volle Flexibilität, ganz ohne Vertragsbindung. Sie erhalten von go green energy nur Ihre Energierechnung, die Netzkosten werden von Ihrem Netzbetreiber direkt verrechnet.
  • Bei strom plus erhalten Sie zusätzlich (wie der Name schon sagt) zu unserem Stromprodukt aus 100 % erneuerbarer Energie mit Preisgarantie eine gemeinsame Abrechnung von Energie- und Netzkosten.
  • Mit strom future beziehen Sie neben Strom aus Wasserkraft auch Sonnen- und Windenergie, die mit dem österreichischen Umweltzeichen UZ 46 zertifiziert ist - alles zum Fixtarif, ganz ohne Vertragsbindung.
  • Bei strom future plus erhalten Sie zusätzlich zu unserem Stromprodukt, der mit dem österreichischen Umweltzeichen UZ 46 zertifiziert ist, eine gemeinsame Abrechnung von Energie- und Netzkosten.

Unsere Flexprodukte mit dynamischen Energiepreisen:

  • strom flex ist unser Flex-Tarif aus 100 % erneuerbarer Energie mit marktabhängigen Preisen. Bei den Flex-Tarifen von go green energy profitieren Sie  Energiepreisen, die sich monatlich an die aktuellen Marktpreise anpassen. Dabei genießen Sie volle Flexibilität, ganz ohne Vertragsbindung. Sie erhalten von go green energy nur Ihre Energierechnung, die Netzkosten werden von Ihrem Netzbetreiber direkt verrechnet.
  • Bei strom flex plus erhalten Sie zusätzlich (wie der Name schon sagt) zu unserem Stromprodukt aus 100 % erneuerbarer Energie eine gemeinsame Abrechnung von Energie- und Netzkosten.
  • Mit strom flex future beziehen Sie neben Strom aus Wasserkraft auch Sonnen- und Windenergie, die mit dem österreichischen Umweltzeichen UZ 46 zertifiziert ist - alles zum Flextarif, ganz ohne Vertragsbindung.
  • Bei strom flex future plus erhalten Sie zusätzlich zu unserem Stromprodukt, der mit dem österreichischen Umweltzeichen UZ 46 zertifiziert ist, eine gemeinsame Abrechnung von Energie- und Netzkosten.

Welche Strom Optionen gibt es?

Plus: Alles auf einer Gesamtrechnung
Bei der Option „Plus“ werden sowohl Ihre Energiekosten als auch die Netzkosten gemeinsam durch go green energy auf einer Gesamtrechnung verrechnet, sodass alle Kosten übersichtlich auf einer Rechnung dargestellt werden.

Future: Strom mit Umweltzeichen (UZ 46)
Mit future strom beziehen Sie neben Wasserkraft auch Sonnen- und Windenergie, die mit dem österreichischen Umweltzeichen UZ 46 zertifiziert ist.

Online-Bonus: Digitale Rechnung und SEPA-Mandat
Wenn Sie der Umwelt zuliebe auf Ihre Papierrechnung verzichten und Ihre Zahlung per SEPA-Mandat durchführen, erhalten Sie einen monatlichen Online-Bonus in Höhe von 1 EUR/Monat inkl. USt. auf Ihre Grundpauschale. Ihre elektronische Rechnung können Sie dann jederzeit und ganz einfach online in Ihrem Mein go! Kundenportal abrufen. 

Flex: Marktabhängiger Energiepreis
Bei der Option „flex“ profitieren Sie von einem dynamischen, marktabhängigen Energiepreis, der sich automatisch an die monatlichen Entwicklungen an der Strombörse „European Energy Exchance (EEX)“ anpasst. 

Welche Gas Produkte gibt es?

Mit unserem Tarifkalkulator können Sie Ihr individuelles Strom-Produkt selbst zusammenstellen. Aus der Wahl der Optionen ergeben sich:

Unsere Fixprodukte mit Preisgarantie:

  • gas ist unser Fix-Tarif aus 100 % erneuerbarer Energie mit Preisgarantie. Bei den Fix-Tarifen von go green energy profitieren Sie von langfristig fairen Energiepreisen, die durch eine Preisgarantie abgesichert sind. Dabei genießen Sie volle Flexibilität, ganz ohne Vertragsbindung.
    Sie erhalten von go green energy nur Ihre Energierechnung, die Netzkosten werden von Ihrem Netzbetreiber direkt verrechnet.
  • Bei gas plus erhalten Sie zusätzlich (wie der Name schon sagt) zu unserem Stromprodukt aus 100 % erneuerbarer Energie mit Preisgaranties eine gemeinsame Abrechnung von Energie- und Netzkosten.
  • Bei gas future wird zusätzlich 10 % Biogas beigemischt. Unter Biogas versteht man Gas aus erneuerbaren Quellen wie Biomethan auf Basis von Biogas, Deponiegas, Klärgas, Holzgas oder sonstigen Ursprungs, Wasserstoff, erzeugt durch Strom aus erneuerbaren Energieträgern, synthetisches Gas auf Basis erneuerbarer Energiequellen und andere erneuerbare Gase.
    Die Herkunft des Biogases wird dabei von externen Wirtschaftsprüfern geprüft. Unser Gas ist von ÖKOTREND als klimaneutrales Produkt zertifiziert.
  • Bei gas future plus erhalten Sie zusätzlich zu unserem Stromprodukt aus 100 % erneuerbarer Energie mit Preisgaranties eine gemeinsame Abrechnung von Energie- und Netzkosten.

Unsere Flexprodukte mit dynamischen Energiepreisen:

  • gas flex ist unser Flex-Tarif aus 100 % erneuerbarer Energie mit marktabhängigen Preisen. Bei den Flex-Tarifen von go green energy profitieren Sie von Energiepreisen, die sich monatlich an die aktuellen Marktpreise anpassen. Dabei genießen Sie volle Flexibilität, ganz ohne Vertragsbindung. Sie erhalten von go green energy nur Ihre Energierechnung, die Netzkosten werden von Ihrem Netzbetreiber direkt verrechnet.
  • Bei gas flex plus erhalten Sie zusätzlich (wie der Name schon sagt) zu unserem Gasprodukt aus 100 % erneuerbarer Energie eine gemeinsame Abrechnung von Energie- und Netzkosten.
  • Bei gas flex future wird zusätzlich 10 % Biogas beigemischt. Unter Biogas versteht man Gas aus erneuerbaren Quellen wie Biomethan auf Basis von Biogas, Deponiegas, Klärgas, Holzgas oder sonstigen Ursprungs, Wasserstoff, erzeugt durch Strom aus erneuerbaren Energieträgern, synthetisches Gas auf Basis erneuerbarer Energiequellen und andere erneuerbare Gase.
  • Bei gas flex plus future erhalten Sie zusätzlich zu unserem Gasprodukt mit 10 % Biogas Beimischung eine gemeinsame Abrechnung von Energie- und Netzkosten.

Welche Gas Optionen gibt es?

Go green energy bietet Ihnen den passenden Tarif für Ihr Energieleben. Neben unserem Standardprodukt Gas können Sie folgende Produkt-Upgrades auswählen:

Plus: Alles auf einer Gesamtrechnung
Bei der Option „Plus“ werden sowohl Ihre Energiekosten als auch die Netzkosten gemeinsam durch go green energy auf einer Gesamtrechnung verrechnet, sodass alle Kosten übersichtlich auf einer Rechnung dargestellt werden.

Future: Gas mit 10% Biogasanteil
Bei der Option future wird Ihrem Gasprodukt 10% ökologisch hochwertiges Biogas beigemischt, wodurch Sie einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Online-Bonus: Digitale Rechnung und SEPA-Mandat
Wenn Sie der Umwelt zuliebe auf Ihre Papierrechnung verzichten und Ihre Zahlung per SEPA-Mandat durchführen, erhalten Sie einen monatlichen Online-Bonus in Höhe von 1 EUR/Monat inkl. USt. auf Ihre Grundpauschale. Ihre elektronische Rechnung können Sie dann jederzeit und ganz einfach online in Ihrem Mein go! Kundenportal abrufen. 

Flex: Marktabhängiger Energiepreis
Bei der Option „flex“ profitieren Sie von einem dynamischen, marktabhängigen Energiepreis, der sich automatisch an die monatlichen Entwicklungen an der Gasbörse „Central European Gas Hub (CEGH)“ anpasst.

Wer kann Strom und Gas von go green energy beziehen?

Alle Privatkunden in ganz Österreich, die grünen Strom und Gas mit Option auf 10 % Biogas-Anteil zu fairen Preisen wollen.

Was ist e-mobility bzw. goCharge?

Was ist goCharge?
goCharge ist die Mobilitätskarte von go green energy. Sie ermöglicht einfachen Zugang über eine App zu einem europaweiten Ladenetz für Elektrofahrzeuge.

Wie kann ich goCharge nutzen?
Mit unserem Produktkonfigurator finden Sie ganz einfach das passende goCharge Paket. In nur wenigen Schritten können Sie sich Ihr Angebot hier online nach Ihren Wünschen zusammenstellen. Die beste Kombination: Gleichzeitig mit Strom abschließen und noch günstigere Konditionen erhalten. Alle wichtigen Informationen bekommen Sie im Anschluss komfortabel per E-Mail.

Holen Sie sich gleich goCharge in Ihrem Apple App Store oder Google Play Store und fahren Sie umweltfreundlich zu unseren smarten Tarifen. Wahlweise können Sie auch die physische Ladekarte bestellen. Das ist e-mobility im grünen Bereich.

Wie finde ich das richtige Produkt für mich?
Ihr perfektes e-mobility Angebot von go green energy finden Sie, indem Sie es sich in unserem Konfigurator selbst nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen zusammenstellen. Geben Sie ganz einfach an, wie viele Kilometer Sie pro Monat fahren. So wird Ihnen automatisch ein passendes Produkt vorgeschlagen.

Welche Tarife gibt es?
Derzeit werden zwei verschiedene Tarife angeboten: goChargefix ist ein fixer Ladetarif mit monatlicher Grundgebühr und einem Kontingent, das zu Ihren Bedürfnissen passt. Die gewünschten Optionen können Sie sich ganz einfach individuell zusammenstellen. goChargeflex ist Ihr flexibler Ladetarif ohne monatliche Grundgebühr mit minutengenauer Abrechnung.

Welche Optionen habe ich bei der Konfiguration von dem Fix-Tarif?

Option: Ladeverbrauch
Entscheiden Sie selbst wie viel kWh Strom Sie pro Monat benötigen. Für Einsteiger gibt es unser Paket S mit dem Sie bis zu 100 kWh laden. Vielfahrer kommen mit dem Paket XL mit bis zu 625 kWh pro Monat auf Ihre Kosten. Sie können bis zu 50 % Ihrer nicht verbrauchten kWh ins Folgemonat mitnehmen.

Option: Laderegion
In der Steiermark, Österreich oder ganz Europa – Sie wählen wo Sie in Zukunft die goCharge App verwenden möchten.

Option: Schnellladen
Mit der Schnellladefunktion verkürzen Sie Ihre Ladezeit. Die Stationen AC 43 und DC 50 Stationen sind inkludiert (DC100 / DC 150 sind kostenpflichtig).

Wo finde ich weitere Details zu goCharge?
In den FAQ goCharge finden Sie einfach und schnell Antworten zu weiteren Fragen rund um e-mobility.  

Wie funktioniert die PV-Einspeisung und wie hoch sind die Tarife?

Wie kann ich bei go green energy einen Einspeisetarif für meine Photovoltaikanlage anmelden?

Ich bin Neukunde
Die Anmeldung einer PV-Anlage bei go green energy ist ganz einfach! Gemeinsam mit dem Abschluss eines Stromvertrages über unser Online-Formular können Sie Ihre PV-Anlage anmelden und Ihren erzeugten Strom an go green energy verkaufen.
 
Ich bin bereits go green energy Kunde
Sie sind bereits go green energy Kunde und möchten Ihre PV-Anlage nachträglich bei uns anmelden? Dann kontaktieren Sie uns bitte direkt über Ihr Mein go! Kundenportal.

Welche Dokumente brauche ich für die Anmeldung eines Einspeisetarifes bei go green energy?
Für die Vergütung Ihrer eingespeisten Energie benötigen wir folgende Daten und Unterlagen:

  • Den Netzzugangsvertrag Ihres Netzbetreibers für die Einspeise-Anlage (Diesen erhalten Sie nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage von Ihrem Netzbetreiber)
  • Die Zählpunktbezeichnung der Einspeise-Anlage (33-stellig, beginnt mit AT0… und wird von Ihrem Netzbetreiber bekannt gegeben)
  • Die Engpassleistung der Einspeise-Anlage (gebaute Anlagengröße in kWp)

Ich möchte eine Photovoltaikanlage auf meinem Dach in Betrieb nehmen. Was ist zu beachten?
Welche Schritte notwendig sind, um Ihre Photovoltaikanlage auf dem Dach oder im Garten in Betrieb zu nehmen, ist je nach Bundesland, Netzbetreiber und Anlageninstallateur (Elektriker) unterschiedlich.

Grob zusammengefasst, besteht der Ablauf aus folgenden Schritten:

  • Vorab sollten Sie Daten wie Ihren zukünftigen Strombedarf ermitteln, sowie die vorhandene Fläche evaluieren und die optimale Anlagengröße finden, wie auch die Leitungsführung und einen Standort für den Wechselrichter bestimmen.
  • Mit den ermittelten Eckdaten können Sie mehrere Angebote von Elektrounternehmen, die Photovoltaikanlagen errichten einholen und für die Umsetzung den entsprechenden Anlageninstallateur finden.
  • Je nach Bundesland muss für die Sonnenenergieanlage eine Baugenehmigung eingeholt werden. Wenden Sie sich hierfür am besten an die jeweilige Gemeinde oder die Bezirkshauptmannschaft.
  • Der Zählpunkt für die Einspeiseanlage wird beim lokalen Netzbetreiber beantragt.
  • Sobald die Photovoltaikanlage fertiggestellt wurde, übermitteln Sie die Fertigstellungsmeldung an Ihren lokalen Netzbetreiber. Mit dem Netzbetreiber wird dann ein Termin für den Zählertausch auf einen neuen bidirektionalen Zähler vereinbart.
  • Wurde der Zähler für die Überschusseinspeisung vom Netzbetreiber montiert, erhalten Sie von diesem den Netzzugangsvertrag.
  • Mit dem Netzzugangsvertrag sowie dem Zählpunkt und Ihrer Engpassleistung kann die Einspeisung bei go green energy beginnen.

Wie hoch sind die aktuellen Einspeisetarife?

Die aktuellen Einspeisetarife lauten:

Abnahmemenge in kWh (pro Jahr) mit Strombezug ohne Strombezug
0 - 1.000 kWh  4,50 ct/kWh 3,00 ct/kWh
1.001 - 5.000 kWh 4,00 ct/kWh 3,00 ct/kWh
ab 5.001 kWh 3,50 ct/kWh 3,00 ct/kWh
Grundpauschale pro Zählpunkt € 0,00 € 2,99/Monat
Anlagengröße max. 50 kW max. 50 kW

(Stand: 27.05.2024)

 

Was bedeutet die Preisgarantie bei den Produkten von go green energy?

Unsere Produkte mit Preisgarantie bieten Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Strom- oder Gaspreis für eine festgelegte Zeit garantiert ist und somit unverändert bleibt. Während dieses Zeitraums finden keine Preisanpassungen statt. Erst nach Ablauf dieser Garantie kann der Preis angepasst werden.
Eine Preisgarantie ist nicht mit einer Mindestvertragslaufzeit gleichzusetzen. Sie können daher auch während einer aufrechten Preisgarantie Ihren Energielieferanten wechseln.

Was ist der Unterschied zwischen Preisgarantie und Bindungsfrist?

  • Preisgarantie: Diese garantiert Ihnen, dass Ihr Strom- oder Gaspreis für eine festgelegte Zeit garantiert ist und somit unverändert bleibt. Während dieser Zeit sind Preiserhöhungen ausgeschlossen.
  • Bindungsfrist: Die Bindungsfrist definiert ihre Mindestvertragslaufzeit mit Ihrem gewählten Energieanbieter. Innerhalb dieser Frist können Sie den Vertrag nicht kündigen. Go green energy legt großen Wert auf faire Tarife, weswegen auf eine Bindungsfrist bei Neukunden verzichtet wird. 

Wann erhalte ich ein Angebot für einen neuen Tarif bei go green energy?

Gemäß unseren AGB erhalten Sie vor Ablauf Ihrer Preisgarantie ein Informationsschreiben über bevorstehende Preisänderungen.

Dieses Informationsschreiben wird rechtzeitig zugestellt, damit Sie genügend Zeit haben, sich über die neuen Konditionen zu informieren. So stellen wir sicher, dass Sie auch weiterhin von unseren fairen und transparenten Tarifen profitieren können.

Wann werden die Preise bei go green energy angepasst und wie erfahre ich davon?

Gemäß unseren AGB finden mögliche Preisanpassungen zu den Stichtagen 1. Januar und 1. Juli statt, insofern zu diesen Stichtagen keine aufrechte Preisgarantie besteht.

Keine Sorge, wir informieren Sie immer rechtzeitig und klar über jede anstehende Preisanpassung. Sie erhalten entweder einen Brief oder eine E-Mail mit allen Details zu den neuen Preisen.

Wie viele Kraftwerke werden zur Stromgewinnung von go green energy in Österreich betrieben?

Aktuell bezieht die go green energy den Strom aus 1790 privaten Photovoltaik-Anlagen (2119 Zählpunkte) aus allen 9 Bundesländern, 17 Wasserkraftwerken aus der Steiermark (Erzbachkraftwerk Hieflau, Bodendorf-Mur, Erzbach, Mandling, Pöls, Ramsaubach, Retznei, Salza, Sperre Pack, St. Georgen, Vordernberg, Triebenbach, Rabenstein, Sölk, Spielfeld, Weinzödl und Murkraftwerk Graz), einem Windpark (Freiländeralm) aus der Steiermark, sowie 1469 OeMAG Anlagen (Zählpunkte).

Die OeMAG Zuweisung für das Produkt „UZ 46 Grüner Strom“ beträgt 4,67%. Jedem Energielieferanten wird dieser prozentuelle Anteil anhand des Energieabsatzes zugewiesen. 

  • 21,07% der Sonnenenergie stammt aus privaten PV-Anlagen mit Bezugsverträgen und sind dem Anlagenkonto der go green energy zugeordnet.
  • 10% der Anlagen sind jünger als 15 Jahre und diese Menge stammt heuer aus dem Murkraftwerk Graz, das über eine Fischaufstiegshilfe verfügt.
  • 7,65% der Wasserkraft stammen darüber hinaus ebenfalls aus dem Murkraftwerk Graz, obwohl für diesen Teil die Auflage „jünger als 15 Jahre“ nicht gilt.
  • 56,69% der Windenergie stammt aus dem Windpark Freiländeralm.
     

Werden von go green energy (inkl. Tochtergesellschaften) auch Stromerzeuger/Kraftwerke betrieben, die sogenannten Graustrom erzeugen?

Nein, go green energy und alle damit verbundenen Gesellschaften produzieren ausschließlich Grünstrom aus Österreich! Graustrom? Für uns ein „No Go!“

Wird von go green energy als Gesamtorganisation an der Strombörse auch Strom gehandelt/angekauft, um die anstehenden Stromspitzen bei den Kunden abdecken zu können?

Der Bilanzgruppen-Management-Partner von go green energy deckt für alle der Bilanzgruppe angehörenden Lieferanten die Energie an der Börse. Der Strom von der Börse wird aber nicht an go green energy geliefert, auch nicht um anstehenden Stromspitzen bei den Kunden abzudecken. Der Energiemix von go green energy besteht also zu 100 % aus grüner Energie. Graustrom (z.B. aus Gas- oder Kohlekraftwerken) oder Atomstrom können eindeutig ausgeschlossen werden.

Handelt go green energy beispielsweise mit RECS oder EECS Zertifikaten, ohne dass real grüner Strom erzeugt, gekauft, bezogen oder geliefert wird?

Nein, go green energy bezieht Grünstrom aus realen Kraftwerken. Lieferzertifikat und Lieferung stimmen daher immer überein!

In welcher Form investiert go green energy aktuell in nachhaltigen Ökostrom und trägt zur Energiewende bei?

Bei dem Eigentümer der go green energy GmbH & Co KG laufen derzeit (Stand: Jänner 2018) mehrere Projekte wie zum Beispiel die Errichtung des Murkraftwerks Graz, des Windparks Handalm oder auch die Möglichkeit der Abnahme von privatem Überschussstrom aus PV-Anlagen.
Mehr Details finden Sie hier
 

Was ist Ökostrom?

Ökostrom ist elektrische Energie, die aus erneuerbaren Energieträgern wie der Sonne, dem Wind oder Wasser (z.B. Photovoltaikanlagen oder Windkraftanlagen), gewonnen wird. Die Herstellung von Strom findet auf eine ökologisch vertretbare Weise statt. Alle Stromprodukte der go green energy sind Ökostromprodukte: strom sind Produkte, die aus 100 % erneuerbarer Energie erzeugt werden. strom future trägt stolz das Umweltzeichen UZ 46 „Grüner Strom".

Wie viel Strom/Gas verbraucht ein durchschnittlicher Haushalt pro Jahr?

Der durchschnittliche österreichische Haushalt verbraucht ca. 3.500 kWh Strom pro Jahr. Eine durchschnittliche Wohnung verbraucht ca. 15.000 kWh Gas pro Jahr.

Was ist die E-Control und was macht diese?

Die Energie Control Austria (kurz E-Control) ist für die Regulierung der österreichischen Strom- und Gaswirtschaft verantwortlich. Alle Marktteilnehmer werden bezüglich der Einhaltung der Marktregeln überwacht. Die E-Control ist auch für die Festlegung der gesetzlich vorgeschriebenen Systemnutzungstarife (Kosten für die Energiedurchleitung bei den Strom- und Gasnetzen) verantwortlich. Die Website der E-Control erreichen Sie hier.

Neuanmeldung und Energieanbieterwechsel

Was ist der Unterschied zwischen einer Neuanmeldung und einem Energieanbieterwechsel?

Der Energieanbieterwechsel bezieht sich auf den Vorgang, bei dem Sie bereits Energie von einem bestimmten Anbieter an Ihrer aktuellen Adresse beziehen, sich aber dafür entscheiden, zu einem neuen Anbieter zu wechseln, in diesem Fall zu go green energy. Dabei bleibt die Energieversorgung in der Regel ohne Unterbrechung bestehen, da der neue Anbieter die Lieferung nahtlos fortsetzt.

Eine Neuanmeldung bezieht sich auf die Situation, in der Sie zum ersten Mal einen Energieversorgungsvertrag unter Ihrem Namen an Ihrer aktuellen Adresse abschließen. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie in eine neue Wohnung oder ein neues Haus ziehen. Die Inbetriebnahme der Energieversorgung ist in diesem Fall vom Netzbetreiber abhängig, da dieser zunächst die technischen Voraussetzungen für die Energieversorgung schaffen muss.

Wie kann ich go green energy Kunde werden?

Es ist ganz einfach, go green energy Kunde zu werden! Besuchen Sie unsere Website unter  www.gogreenenergy.at, wählen Sie Ihr maßgeschneidertes Produkt aus und schließen Sie Ihren Energieliefervertrag problemlos online ab. Alles, was Sie benötigen, sind maximal 3 Minuten Ihrer Zeit sowie eine gültige E-Mailadresse und Ihre Bankdaten (IBAN). Idealerweise haben Sie auch Ihre letzte Jahresenergieabrechnung griffbereit.
Für eine noch schnellere Bearbeitung Ihrer Anmeldung empfehlen wir, Ihre Zählernummer oder Zählpunktbezeichnung bereitzuhalten. Diese Angaben finden Sie beispielsweise auf Ihrer letzten Energierechnung bzw. direkt auf Ihrem Zähler.


 

Wie funktioniert der Wechsel zu go green energy?

Nach Eingabe Ihrer Daten im online Formular und Abschluss des Energieliefervertrages (Menüpunkt „Kunde werden"), übernehmen wir den gesamten Wechselprozess für Sie. Den aktuellen Wechselstatus können Sie jederzeit rund um die Uhr in unserem Mein go! Kundenportal nachverfolgen.

Wer übernimmt die Kündigung des derzeitigen Energieliefervertrages?

Nachdem Sie den Energieliefervertrag mit go green energy abgeschlossen haben, übernehmen wir die Kommunikation mit Ihrem bisherigen Lieferanten. Wir kümmern uns kostenfrei und sorgenfrei um alle Schritte im Wechselprozess.

Wie und an wen muss ich beim Wechsel meinen Zählerstand bekannt geben?

Um eine präzise Endabrechnung zum genauen Datum zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, den Zählerstand innerhalb von 5 Tagen ab dem Wechselstichtag Ihrem Netzbetreiber bekannt zu geben. Wenn der Zählerstand nicht gemeldet wird, könnte Ihr Netzbetreiber ihn möglicherweise schätzen. Falls Sie über ein digitales Messgerät (Smart-Meter) verfügen, ist diese Meldung nicht erforderlich.

Ist es möglich, dass die Kosten meines Netzbetreibers nach dem Wechsel zu go green energy erhöht wurden?

Ihr Netzbetreiber errechnet für Sie nach Ihrem Wechsel bzw. Ihrer Anmeldung einen Teilzahlungsbetrag, der die Kosten für die Netznutzung, die Messleistung sowie für die Steuern und Abgaben abdeckt.

Auf die Verrechnung des Netzbetreibers hat go green energy keinen Einfluss. Da es nach Ihrem Wechsel bzw. Anmeldung zu Neueinstufungen Ihres Verbrauches seitens des Netzbetreibers kommt, können etwaige Mehrkosten entstehen, welche spätestens bei der nächsten Jahresabrechnung auf Basis Ihres tatsächlichen Verbrauches ausgeglichen werden. Bei Bedarf können Sie Ihre Netz-Teilzahlungsbeträge jedoch direkt von Ihrem Netzbetreiber anpassen lassen.

Wie lange bin ich vertraglich gebunden bzw. wie sind die Kündigungsmodalitäten?

Als Kunde der go green energy ist Ihr Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie können Ihren Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist beenden. Eine Übersicht Ihrer Vertragsdaten, samt Bindung und Kündigungsfristen, finden Sie im Mein go! Kundenportal im Menüpunkt „Produktdetails".

Wozu dient die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und was bedeutet das für mich als Kunde?

Eine sorgsame und verantwortungsbewusste Handhabung unserer Kundendaten ist uns im Sinne der DSGVO wichtig. Alle Details dazu finden Sie in unserer ausführlichen Information zu Datenverarbeitung gemäß DSGVO.

Meine Anlage wurde immer vom gleichen Lieferanten versorgt. Darf ich überhaupt zu go green energy wechseln?

Ja!
Jeder Kunde in Österreich kann sich aussuchen, von welchem Energielieferanten er Strom oder Gas beziehen möchte. Mit go green energy geben Sie Ihr go! für eine grüne Zukunft und zeigen komplizierten und teuren Strom- und Gasrechnungen die rote Karte!

Kann ich meinen Netzbetreiber frei wählen?

Nein!
Jeder Netzbetreiber in Österreich ist für ein bestimmtes regionales Gebiet zuständig. Die räumliche Lage Ihrer Energieanlage bestimmt daher den für Sie zuständigen Netzbetreiber.

Mein go! Kundenportal

Welche Funktionen umfasst das Online-Kundenportal von go green energy?

Für einen umfassenden Überblick über das Mein go! Kundenportal empfehlen wir Ihnen, unser exklusives Erklärvideo anzuschauen.

Das Mein go! Kundenportal bietet Ihnen eine Vielzahl von Funktionen, darunter:

  • Informationen und Updates während des Prozesses des Lieferantenwechsels oder einer Neuanmeldung.
  • Eine Übersicht Ihrer Kundendaten, die Sie einfach und bequem selbst bearbeiten und anpassen können.
  • Ein Archiv für Ihre Rechnungen und Dokumente, damit Sie jederzeit und überall Zugriff haben.
  • Einen direkten Kontaktweg zu unserem Unternehmen über Webnachrichten.

Das ist Energie im grünen Bereich.

Wo kann ich mein Passwort ändern?

Um Ihr Passwort zu ändern, öffnen Sie einfach im Kundenportal ganz rechts oben am Desktop die Kegel Menüleiste (Kundendaten) und klicken Sie auf den Button „Benutzerdaten anzeigen“.
Am Handy öffnen Sie einfach das Menü rechts oben und klicken ganz unten auf "Mein Konto".

Dort geben Sie Ihr neues Passwort ein. Um sicherzustellen, dass Ihr neues Passwort korrekt eingegeben wurde, bitten wir Sie, es zur Bestätigung noch einmal einzutippen. So sorgen wir dafür, dass Ihr Konto immer sicher und geschützt bleibt.

Warum ist es wichtig, dass immer meine aktuelle E-Mailadresse im Online-Kundenportal eingetragen ist?

Ihre E-Mailadresse ist Ihr Benutzername für den Einstieg in Ihr go green energy Kundenportal. Der größte Teil der Kommunikation mit Ihnen wird über Ihre E-Mailadresse abgewickelt, deshalb ist es wichtig, dass diese von Ihnen immer aktuell gehalten wird. So kann gewährleistet werden, dass Sie unsere E-Mails (z.B. Benachrichtigung über eine neue Nachricht; Information über aktuelle Rechnung; ...) auch erreichen.

Wie viele Energieanlagen kann ich unter einem Benutzernamen anmelden?

Sie können zu einem Benutzernamen so viele Strom- und Gasanlagen anmelden, wie Sie möchten. Gehen Sie einfach auf www.gogreenenergy.at,  und geben Ihre E-Mailadresse und Ihr Passwort ein.
Sind Sie bereits im Online-Kundenportal angemeldet, benutzen Sie bitte die entsprechenden Buttons "strom produkte" und "gas produkte" unten links in der Menüleiste.

Bitte beachten Sie jedoch, dass pro Benutzername nur ein Vertragspartner genannt werden kann. Alle Verträge lauten daher auch auf diese Person. Sollten Sie zwar administrativ der Verwalter mehrerer Energieanlagen sein, die Vertragspartner jedoch unterschiedlich lauten, so müssen Sie unterschiedliche Benutzernamen verwenden.

Wo kann ich meine Kontaktdaten (E-Mailadresse und Telefonnummer) ändern?

Um Ihre aktuell hinterlegte E-Mailadresse zu überprüfen oder zu ändern, öffnen Sie einfach im Kundenportal am Desktop ganz rechts oben die Kegel Menüleiste (Kundendaten) und klicken Sie auf den Button „Benutzerdaten anzeigen“.
Am Handy öffnen Sie einfach das Menü oben rechts und dann ganz unten "Mein Konto", um den Button "Benutzerdaten anzeigen" tappen zu können.
 
Dort können Sie ganz einfach das Feld mit Ihrer E-Mailadresse auswählen, eventuelle Änderungen vornehmen und diese mit einem Klick auf den „Speichern"-Button bestätigen. Sobald Sie Ihre E-Mailadresse geändert haben, senden wir Ihnen eine E-Mail mit einem Bestätigungslink zu. Bitte klicken Sie auf diesen Link und bestätigen Sie Ihre neue E-Mailadresse. Erst nach dieser Bestätigung wird Ihre neue E-Mailadresse in unseren Systemen gespeichert.

Wo finde ich meine Kundennummer?

Ihre Kundennummer wird Ihnen immer im mittleren Bereich am oberen Rand des Online-Kundenportals angezeigt. Unabhängig der Anzahl der angemeldeten Energieanlagen haben Sie pro Benutzernamen immer nur eine Kundennummer.

An wen kann ich mich bei Problemen mit der Handhabung innerhalb des
Portals wenden?

Bei Fragen oder Hilfestellungen senden Sie uns bitte eine Nachricht über die „Message-Box" im Online-Kundenportal. Gerne können Sie uns auch telefonisch unter 05 78 05 500 erreichen.

Was finde ich im Kundenportal im Menüpunkt „Start"?

Unter dem Menüpunkt „Start" erhalten Sie wichtige aktuelle Informationen: Während des Wechsels/der Anmeldung Ihrer Energieanlage sehen Sie den jeweils aktuellen Status und werden gegebenenfalls aufgefordert, weitere Daten zu Ihrer Energieanlage einzugeben. Nach dem Wechselprozess werden im Menüpunkt „Start" allgemeine Informationen über die go green energy oder Informationen zu Ihrem Kundenkonto angezeigt.

Was finde ich im Menüpunkt „Produktdetails"?

Der Menüpunkt „Produktdetails" bietet Informationen über alle Merkmale der von Ihnen gewählten Energieprodukte, wie z.B. Energiepreis, Zählpunktbezeichnung oder wichtige Vertragsdaten. Im Menüpunkt „Produktdetails" haben Sie auch die Möglichkeit, für Ihre Zählpunkte eine eigene Bezeichnung zu vergeben, sowie die Option „Rechnungskopie auf Papier" zu aktivieren bzw. zu deaktivieren.

Was finde ich im Menüpunkt „Zahlungsübersicht"?

Im Menüpunkt „Zahlungsübersicht" sehen Sie Ihr Kundenkonto bei der go green energy: eine aktuelle Auflistung aller Rechnungen bzw. Teilzahlungen und Ihrer Einzahlungen, gegliedert je Energieanlage.

Was finde ich im Menüpunkt „Rechnungen"?

Innerhalb des Menüpunktes „Rechnungen" werden alle Jahres- (bzw. gegebenenfalls Zwischen-) Abrechnungen elektronisch archiviert.

Was finde ich im Menüpunkt „Teilzahlungen"?

Im Menüpunkt „Teilzahlungen" werden Ihnen die Teilzahlungen je Energieanlage dargestellt. Hier können Sie die Höhe Ihrer monatlichen Teilzahlung anpassen, wenn Ihnen unsere Schätzung zu hoch oder zu niedrig erscheinen sollte.

Was finde ich im Menüpunkt „Message-Box"?

Innerhalb des Menüpunktes „Message-Box" können Sie mit uns Kontakt aufnehmen indem Sie uns neue Nachrichten übermitteln. Auch unsere Benachrichtigungen an Sie werden hier dargestellt. Die „Message-Box" funktioniert wie ein Online-Chat und ist die beste Möglichkeit, besonders schnell Nachrichten mit go green energy auszutauschen.

Was finde ich im Menüpunkt „Kundendaten"?

Der Menüpunkt Kundendaten beinhaltet alle persönlichen Daten, die für alle Strom- und Gasanlagen gelten, die Ihrem Benutzernamen zugeordnet sind. Sie können in diesem Bereich folgende Daten aktualisieren: Telefonnummer, Versandadresse und Bankverbindungen. Ihre E-Mailadresse (= Benutzername) können Sie im Menüpunkt „Einstellungen" ändern.

Was finde ich im Menüpunkt „Einstellungen"?

Im Menüpunkt Einstellungen werden Ihre persönlichen Einstellungen angezeigt und können auch von Ihnen geändert werden:

  • Benutzername
  • Passwort
  • Einstellungen für E-Mailbenachrichtigungen

Wo kann ich meine angegebene E-Mailadresse ändern?

Die E-Mailadresse (= Benutzername) kann unter dem Menüpunkt „Einstellungen" geändert werden. Die Telefonnummer können Sie im Menüpunkt „Kundendaten" aktualisieren.

Wo kann ich meine Kontaktdaten (E-Mailadresse und Telefonnummer) ändern?

Ihre aktuell angegebene E-Mailadresse können Sie im Menüpunkt „Einstellungen" überprüfen und gegebenenfalls ändern. Zur Änderung klicken Sie einfach in das entsprechende Feld, nehmen Sie die Korrektur vor und bestätigen Sie mit dem Button „Speichern". Nach Änderung der E-Mailadresse erhalten Sie von uns ein Mail mit einem Bestätigungslink. Dieser dient dazu, dass die angegebene Kontaktinformation auf Richtigkeit überprüft wird. Bitte bestätigen Sie den darin enthaltenen Link, erst dann wird die neue E-Mailadresse in unseren Systemen gespeichert.

Mein Vertrag wird von einer anderen Person übernommen. Was soll ich tun?

Wenn sich der Vertragspartner ändert (z.B. Mieterwechsel, Todesfall), ist der Abschluss eines neuen Energieliefervertrages notwendig: unter www.gogreenenergy.at kann der neue Vertragspartner sein Energieprodukt auswählen und seinen Vertrag abschließen. Der bestehende Energieliefervertrag sollte abgemeldet werden: nehmen Sie bitte Kontakt mit uns über die „Message-Box" im Online-Kundenportal auf oder unter der Telefonnummer 05 78 05 500.

Ich möchte den Namen des Vertragspartners ändern. Wie kann ich das tun?

Bitte senden Sie uns eine Nachricht über die „Message-Box" mit dem Grund der Änderung (Tippfehler, Heirat, Scheidung, usw.) bzw. legen Sie uns die entsprechenden Urkunden bei. Wir erledigen die Änderung gerne für Sie.

Mein Nachname hat sich aufgrund einer Heirat, Scheidung oder einem
anderen Grund geändert. Was muss ich tun?

Bitte senden Sie uns eine Nachricht über die „Message-Box" mit dem Grund der Änderung (Heirat, Scheidung, usw.) bzw. legen Sie uns die entsprechenden Urkunden bei. Wir erledigen die Änderung gerne für Sie.

Wie kann ich meine Adresse ändern?

Die Kundenadresse, welche Sie im Menüpunkt „Kundendaten" finden, ist jene Adresse an der der Vertragspartner seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat. Sofern keine abweichende Versandadresse für eine bestellte Rechnungskopie vorliegt, ist die Vertragspartner-Adresse auch die Versandadresse. Im Normalfall deckt sich diese Adresse mit der Lieferadresse der Energielieferung. Vor allem aber wenn Sie mehr als eine Energieanlage bei uns angemeldet haben (z.B. zusätzlich Ihr Ferienhaus), kann es hier zur Abweichung kommen.

Wie kann ich mit go green energy in ein neues Zuhause umziehen?

Zuerst schließen Sie einfach über unser online Antragsformular einen neuen Vertrag für Ihre neue Adresse ab. Wenn Sie bei der Anmeldung Ihre bekannte E-Mailadresse und Ihr Passwort eingeben, sind Ihre Daten bereits vorausgefüllt und die neue Anlage wird Ihrer bestehenden Kundennummer zugeordnet. Im Zuge der Neuanmeldung können Sie einen beliebigen Tag in der Zukunft auswählen, um die Belieferung ab dem geplanten Einzugstermin zu bestellen.

Um die Abmeldung der alten Anlage vorzunehmen, loggen Sie sich im Kundenportal ein und schicken uns in der Message-Box oder per E-Mail an service@gogreenenergy.at eine Nachricht, in der Sie die Adresse, die Zählpunktnummer, den Zählerstand und das Datum des Auszuges der betroffenen Anlage mitteilen.
Um eine Abschaltung nach Ihrem Auszug zu vermeiden, kann Ihr Nachfolger jederzeit unter www.gogreenenergy.at eine Neuanmeldung auf seinen Namen durchführen.  

Zusätzlich empfehlen wir Ihnen die Abmeldung inklusive Zählerstand auch Ihrem Netzbetreiber bekannt zu geben, um eine datumsgenaue Endabrechnung zu ermöglichen. Beachten Sie, Grundlage für die Endabrechnung ist immer das vom Netzbetreiber gemeldete Datum der Abmeldung und der dafür übermittelter Verbrauchswert.

Kann ich mit einer zusätzlichen Anlage zu go green energy wechseln oder eine weitere Anlage neu anmelden?

Gerne können Sie zu Ihrer bestehenden Anmeldung bei go green energy eine weitere Anlage hinzufügen. Dazu wählen Sie bitte einfach Ihr gewünschtes Produkt, gehen zum Punkt „Kunde werden" und wählen dann „Ich bin schon go green energy Kunde" aus. Somit wird nach erfolgter Anmeldung die gewünschte Anlage Ihrer bereits bestehenden Kundennummer zugeordnet und alle Informationen diesbezüglich sind wie gewohnt in Ihrem Kundenportal abrufbar.

Was ist die Versandadresse für die Rechnungskopie?

Die Versandadresse für die Rechnungskopie ist für Sie nur relevant, wenn Sie unsere Option „Rechnungskopie auf Papier" aktiviert haben. Die Übermittlung der Rechnungskopie erfolgt dann an die hier bekanntgegebene Adresse.

Sollte die Versandadresse nicht mit Ihrer Kundenadresse übereinstimmen, können Sie im Menüpunkt „Kundendaten" eine andere Anschrift eingeben. Dafür bitten wir Sie die Checkbox „Der Rechnungsempfänger ist Vertragspartner" zu deaktivieren und Ihre Angaben entsprechend einzutragen sowie mit „Speichern" bestätigen.

Rechnung & Teilzahlung

Wo finde ich meine Rechnung im Portal?

Unter dem Menüpunkt „Rechnungen“ im Kundenportal können Sie Ihre Rechnungen einfach abrufen.

Ich kenne mich bei meiner Rechnung nicht aus. Wo finde ich Hilfe?

Wir verstehen, dass Energierechnungen manchmal komplex sein können. Daher haben wir eine detaillierte Rechnungserklärung als PDF zum Runterladen erstellt, die Ihnen hilft, die verschiedenen Posten Ihrer Rechnung zu verstehen.

 

Warum bekomme ich von meinem Netzbetreiber eine eigene Rechnung?

Um unseren Preis so attraktiv und günstig wie möglich zu halten, können Sie „strom" auch ohne  Netzweiterverrechnung  wählen. Setzen Sie dafür im Konfigurator „Alles auf einer Gesamtrechnung (plus)" einfach kein Häkchen. Bitte beachten Sie daher, dass von unserem Unternehmen nur die Energiekosten in Rechnung gestellt werden. Die Kosten für die Netznutzung, bzw. Steuern und Abgaben werden Ihnen in einer getrennten Rechnung durch Ihren Netzbetreiber verrechnet. Wenn Sie eine gemeinsame Abrechnung von Energie- und Netzkosten wünschen, wählen Sie einfach die Option „Alles auf einer Gesamtrechnung (plus)" in unserem Konfigurator.

Wann und wie oft bekomme ich Abrechnungen von go green energy?

Sie bekommen einmal jährlich Ihre Jahresabrechnung. Der Zeitpunkt der Ablesung durch Ihren lokalen Netzbetreiber ändert sich durch den Wechsel zur go green energy nicht. Ihre Rechnung werden wir umgehend nach Erhalt Ihrer Verbrauchswerte erstellen und Ihnen im Online-Kundenportal zur Verfügung stellen. Je nach gewählter Option für den Rechnungsversand erhalten Sie ein E-Mail oder Ihre Papierrechnung per Post.

Wie werden meine Teilzahlungsbeträge für Netz- und Energiebezug berechnet?

Als Kunde zahlen Sie monatlich einen festgelegten Betrag für Ihren Energieverbrauch, der als Teilzahlungsbetrag (TZB) bezeichnet wird. Dieser Betrag basiert auf einer Schätzung Ihres Jahresverbrauchs und dem aktuellen Energiepreis. Der zu erwartende Verbrauch wird uns dabei von Ihrem Netzbetreiber zur Verfügung gestellt und kann von Ihrem tatsächlichen Verbrauch abweichen. Die Höhe Ihres Teilzahlungsbetrages können Sie bei einer absehbaren Veränderung des Jahresstromverbrauchs jederzeit im Mein go! Kundenportal anpassen.
Nach Ihrem Wechsel zu go green energy berechnet der Netzbetreiber einen Teilzahlungsbetrag für Sie, der die Kosten für die Netznutzung, die Messleistung sowie für Steuern und Abgaben abdeckt. Bei Produkten ohne Netzweiterverrechnung (ohne plus Option) wird dieser Betrag direkt vom Netzbetreiber abgerechnet und kann von diesem angepasst werden

Wie entsteht ein Guthaben und wie eine Nachzahlung?

Bei Ihrer Jahresabrechnung werden die tatsächlichen Kosten Ihrer verbrauchten Energie den bereits bezahlten Teilzahlungen des Verrechnungszeitraumes gegenübergestellt.
Wenn die tatsächlichen Kosten höher als die Vorauszahlungen sind, kommt es zu einer Nachzahlung, ansonsten zu einer Gutschrift auf Ihrer Jahresabrechnung.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit die Höhe Ihrer Teilzahlungen zu ändern, beispielsweise wenn sich Ihr Verbrauchsverhalten verändert hat. Nutzen Sie hierzu unseren Teilzahlungsrechner sowie das Kundenportal, um die Teilzahlungsbetrag Ihren Bedürfnissen anzupassen. 

Warum bekomme ich für eine Versorgungsadresse mehrere Rechnungen?

Um eine möglichst kostengünstige und effiziente Abrechnung zu ermöglichen rechnen wir jeden Zählpunkt getrennt ab.
Sollten Sie eine Stromanlage mit mehr als einem Zählpunkt (z.B. Normal- und Heizstrom) oder Strom und Gas an einem Standort besitzen, bekommen Sie für jeden Zählpunkt eine getrennte Rechnung. Dies liegt vor allem auch daran, dass wir von einigen Netzbetreibern die Daten getrennt bzw. zu unterschiedlichen Zeitpunkten übermittelt bekommen.

Werde ich benachrichtigt, wenn eine neue Rechnung zu meinem Usernamen vorliegt?

Ja! Sobald eine neue Rechnung erstellt wurde, werden Sie per E-Mail benachrichtigt.

Werden alle meine Rechnungen archiviert?

Ja, alle Ihre Rechnungen werden archiviert. Die Rechnungen können unter dem Menüpunkt „Rechnungen“ abgerufen werden.

Wie funktioniert die Suchfunktion im Bereich „Rechnungen"?

Die Suchfunktion erlaubt Ihnen derzeit nur die Rechnungsnummer zu durchsuchen. Eine Volltextsuche ist gerade in Erarbeitung.

Warum bekomme ich von meinem Netzbetreiber eine eigene Rechnung?

Haben Sie bei Vertragsabschluss in unserem Online-Formular ein Produkt ohne Netzweiterverrechnung gewählt, so werden die Netzkosten separat von Ihrem Netzbetreiber verrechnet. 
Wünschen Sie eine Gesamtrechnung, besteht die Möglichkeit auf unser „plus“-Produkt umzusteigen. Hierfür schreiben sie uns bitte eine Nachricht über die Message Box in Ihrem Mein go! Kundenportal oder wenden Sie sich telefonisch an unseren Kundenservice unter der Nummer 05 78 05 500.
 

Warum bekomme ich keine postalischen Rechnungen mehr?

Die elektronische Rechnung ist ein wesentliches Merkmal der go green energy Produkte. Für alle Kunden, die der Umwelt zuliebe auf Ihre Papierrechnung verzichten, vergeben wir sogar einen Online-Bonus i.H.v. € 1,- (inkl. USt) im Monat.
Die elektronische Rechnung können Sie jederzeit online abrufen und ausdrucken.

Ich bekomme meine Rechnung noch per Post und möchte den Online-Bonus für die elektronische Rechnung haben. Wo kann ich das tun?

Für alle Kunden, die eine Rechnungskopie per Post erhalten, gibt es die Möglichkeit, den Rechnungsversand auf E-Mail umzustellen. Besteht dann auch noch ein SEPA-Mandat, wird das mit einem Online-Bonus belohnt. Der Online-Bonus (1,00 EUR/Monat brutto) gilt bei Zahlung per SEPA-Mandat und elektronischer Rechnungszustellung im Kundenportal mit E-Mail-Benachrichtigung und wird jährlich gutgeschrieben. Der Onlinebonus gilt ab einem Stromverbrauch von über 1.000 kWh/Jahr bzw. Gasverbrauch von über 5.000 kWh/Jahr.

Um den Rechnungsversand zu ändern, gehen Sie einfach ins Mein go! Kundenportal auf Rechnungen, scrollen ganz runter zu Ihrer Rechnungsadresse und klicken rechts auf das grüne Icon mit dem Stift. Aktivieren Sie dann einfach den Rechnungsversand im Web über den Button.

Was wird mir von go green energy in Rechnung gestellt?

Bei unseren Produkten „strom/gas" verrechnen wir Ihnen nur die Kosten für die Energielieferung. Bitte beachten Sie, dass bei diesen Produkten die Kosten für die Netznutzung bzw. Steuern und Abgaben in einer getrennten Rechnung an Sie durch Ihren Netzbetreiber verrechnet werden. Bei unserer Option Alles auf einer Gesamtrechnung" für unsere Produkte „​​​​​​​strom/gas plus"  verrechnen wir Ihnen die Kosten für die Energielieferung gemeinsam mit den Kosten für die Netznutzung bzw. Steuern und Abgaben (Gesamtrechnung).

Wie setzen sich meine Energiekosten zusammen?

Die Energiekosten umfassen eine Grundpauschale, einen Energiepreis pro kWh und gegebenenfalls von uns gewährte Preisnachlässe (Bonus). In manchen Teilen Österreichs kommt es auch zur Verrechnung einer von der jeweiligen Gemeinde beschlossenen Gebrauchsabgabe.

Was ist die Grundpauschale?

Die Grundpauschale ist ein fixer Betrag, der in Euro pro Monat ausgewiesen wird. Für alle Kunden, die der Umwelt zuliebe auf Ihre Papierrechnung verzichten, vergeben wir einen Online-Bonus i.H.v. € 1,- (inkl. USt) im Monat. Unter Berücksichtigung dieses Bonus beträgt die monatliche Grundpauschale bei unseren „strom/gas"-Produkten 0 Euro!

Was ist der Energiepreis?

Der Energiepreis wird in ct/kWh ausgewiesen und ist eine verbrauchsabhängige Rechnungskomponente.

Warum bekomme ich den Bonus „Online-Rechnung"?

Den Bonus „Online-Rechnung" vergeben wir an alle Kunden, die der Umwelt zuliebe auf Ihre Papierrechnung verzichten, um uns bei Ihnen für diese Entscheidung zu bedanken. Die elektronische Rechnungszusendung schützt die Umwelt und vermindert Papiermüll. Das gehört in unseren Augen mit einem Bonus belohnt!

Was ist die Gebrauchsabgabe und wann wird diese verrechnet?

Die Gebrauchsabgabe kann von der Gemeinde für die Benutzung von öffentlichem Grund zum Transport von Strom, Erdgas und Fernwärme vorgeschrieben werden. Diese wird in Wien, Salzburg und in einigen Gemeinden Tirols und der Steiermark getrennt von den Systemnutzungstarifen an die Kunden weiterverrechnet.
Wenn Ihre Gemeinde diese Abgabe vorschreibt, wird der Betrag von uns eingehoben und an Ihre Gemeinde überwiesen.

Sind Energiekosten umsatzsteuerpflichtig?

Ja. Falls nicht anders ausgewiesen, sind sämtliche Preisbestandteile umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer beträgt 20 Prozent.

Ich habe eine Gutschrift auf meiner Jahresabrechnung. Bekomme ich das Geld ausbezahlt?

Die Gutschrift wird Ihnen unmittelbar nach der Rechnungserstellung gemäß SEPA-Mandat automatisch auf Ihr Bankkonto überwiesen. Sollten Sie bisher keine Bankverbindung hinterlegt haben, bitten wir Sie, uns diese zeitnah im Mein go! Kundenportal unter Zahlungsübersicht mitzuteilen, damit wir die Überweisung veranlassen können.

Meine Rechnung ist viel höher als letztes Jahr. Woran kann das liegen?

Es gibt verschiedene Gründe für eine höhere Strom- oder Gasrechnung, die über Veränderungen im Verbrauchsverhalten hinausgehen:

  • Rechnerische Ermittlung: Ihr Netzbetreiber ist verpflichtet, zumindest alle drei Jahre eine Ablesung durchzuführen. In der Zwischenzeit schätzt er Ihren Verbrauch. Wenn bei der nächsten Ablesung festgestellt wird, dass Sie mehr verbraucht haben als geschätzt, müssen Sie die Differenz nachzahlen.
     
  • Alte oder defekte Geräte: Ein veraltetes oder defektes Haushaltsgerät kann zu einem erhöhten Energieverbrauch und damit zu höheren Kosten führen.
     
  • Defekter Zähler: Ein defekter Zähler kann falsche Verbrauchswerte anzeigen. Wenn Sie vermuten, dass Ihr Zähler defekt ist, können Sie eine Überprüfung beim Netzbetreiber beantragen. Beachten Sie bitte, dass diese Überprüfung kostenpflichtig ist. Wenn tatsächlich ein Defekt vorliegt, übernimmt der Netzbetreiber jedoch die Kosten.
     
  • Preisanpassung: Es könnte eine Preisanpassung stattgefunden haben, die zu einem höheren Rechnungsbetrag führt. Prüfen Sie bitte Ihre aktuellen Tarifbedingungen und mögliche Preisänderungen in Ihrem Mein go! Kundenportal, die Ihnen im Vorfeld mitgeteilt wurden.

Ich bin selten zu Hause. Warum zahle ich trotzdem so viel?

Bei jedem angemeldeten Zähler entstehen neben den verbrauchsabhängigen Kosten auch fixe Kosten, die auch bei einem niedrigen Strom- oder Gasverbrauch zu zahlen sind und dann besonders ins Gewicht fallen. 

Woher weiß go green energy wieviel Energie ich verbrauche?

Der Energieverbrauch wird von Ihrem Netzbetreiber - durch Ablesung oder Schätzung - ermittelt und an uns gemeldet. Der Verbrauch wird von uns unverändert übernommen und für die Verrechnung herangezogen.

Der verrechnete Energieverbrauch ist meiner Meinung nach nicht korrekt.
Was kann ich tun?

In regelmäßigen Abständen - jedoch mindestens alle drei Jahre - ist Ihr Netzbetreiber verpflichtet, persönlich Ihren Zähler abzulesen. Zwischen diesen Terminen haben Sie die Möglichkeit, einmal jährlich Ihren Zähler selbst abzulesen und die Daten an Ihren Netzbetreiber zu übermitteln. Falls Sie dies versäumt haben, kann Ihr Netzbetreiber den Verbrauch schätzen. Da diese Schätzungen nicht auf tatsächlichen Werten basieren, besteht die Möglichkeit, dass sie höher ausfallen als erwartet, was zu einem angenommenen Mehrverbrauch führt, den Sie entsprechend bezahlen müssen.
Falls Sie über ein digitales Messgerät (Smart-Meter) verfügen, ist diese Meldung nicht erforderlich da die genauen Daten dem Netzbetreiber vorliegen.
Überprüfen Sie auf Ihrer Rechnung, ob der verrechnete Verbrauch auf einer Ablesung oder einer Schätzung basiert. Diese Informationen finden Sie auf der Detailseite unter den Zählerständen.
Es kann jedoch auch sein, dass sich Ihr Verbrauchsverhalten geändert hat, Sie neue Geräte angeschafft haben oder ein vorhandenes Gerät defekt ist, was zu einem höheren Verbrauch führen kann.
Vorsicht: Ein Einspruch gegen die Rechnung kann innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt schriftlich eingebracht werden. Ein Einspruch berechtigt nicht zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung hinsichtlich unstrittiger Teile der Rechnungssumme.

Daten und Vertrag

Wo sehe ich den Status meiner Energielieferung?

Unter dem Menüpunkt „Produktdetails" finden Sie die Information, ob sich die Anlage noch im Wechselprozess befindet, in Belieferung ist oder zur Kündigung vorgemerkt ist.

Wo kann ich im Kundenportal den Lieferbeginn abfragen?

Sie können den Fortschritt Ihrer Anmeldung oder des Wechselprozesses, inklusive des geplanten Lieferbeginns, ganz einfach im Mein go! Kundenportal im Menüpunkt Start einsehen. Bitte beachten Sie, dass diese Information erst aktualisiert wird, sobald Ihr Netzbetreiber die Anmeldung oder den Wechsel bestätigt hat. 

Wo sehe ich, wie lange die Energieanlage noch gebunden ist und welche Optionen bei meiner Energieanlage aktiviert sind?

Für detaillierte Informationen zur Bindungsfrist und zu den Optionen jedes einzelnen Produkts, navigieren Sie zum Menüpunkt Produktdetails im  Kundenportal. Dort finden Sie alle spezifischen Angaben, die Sie benötigen.

Mein Vertrag wird von einer anderen Person übernommen. Was soll ich tun?

Im Falle einer Vertragspartneränderung, wie beispielsweise einem Mieterwechsel oder einem Todesfall, ist es erforderlich, einen neuen Energieliefervertrag abzuschließen.
Der zukünftige Vertragspartner kann sein gewünschtes Energieprodukt bequem auf unserer Webseite www.gogreenenergy.at auswählen und den Vertrag dort direkt abschließen. Um den bestehenden Energieliefervertrag abzumelden, bitten wir Sie, sich entweder über die Message-Box in unserem Mein go! Kundenportal mit uns in Verbindung zu setzen oder uns unter der Telefonnummer 05 78 05 500 anzurufen.

Ich möchte den Namen des Vertragspartners ändern. Wie kann ich das tun?

Wir bitten Sie, uns eine Nachricht über die Message-Box in unserem Mein go! Kundenportal zukommen zu lassen, in der Sie den Grund für die Änderung (wie beispielsweise einen Tippfehler, eine Heirat oder eine Scheidung) erläutern. Bitte fügen Sie zudem die entsprechenden Urkunden bei. Gerne nehmen wir die erforderliche Änderung für Sie vor.

Wie kann ich mit go green energy in ein neues Zuhause umziehen?

Beginnen Sie zunächst mit dem Abschluss eines neuen Vertrags für Ihre neue Adresse über unser Online-Formular. Wenn Sie bei der Anmeldung Ihre bekannte E-Mailadresse und Ihr Passwort eingeben, werden Ihre Daten automatisch vorausgefüllt und die neue Anlage wird Ihrer bestehenden Kundennummer zugeordnet. Während des Anmeldeprozesses haben Sie die Möglichkeit, ein Datum in der Zukunft festzulegen, um die Versorgung ab Ihrem geplanten Einzugsdatum zu sichern.

Für die Abmeldung Ihrer alten Anlage, möchten wir Sie bitten, sich in Ihrem Mein go! Kundenportal anzumelden und uns eine Nachricht über die Message-Box zu senden. Bitte teilen Sie uns die Adresse, die Zählpunktnummer, den Zählerstand und das Auszugsdatum der betroffenen Anlage mit.
Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und eine Abschaltung nach Ihrem Auszug zu vermeiden, kann Ihr Nachfolger jederzeit eine Neuanmeldung unter seinem Namen auf www.gogreenenergy.at durchführen.
Wir empfehlen Ihnen darüber hinaus, auch Ihrem Netzbetreiber die Abmeldung und den Zählerstand mitzuteilen. Dies ermöglicht eine genaue Endabrechnung zum korrekten Datum.
 

Ist es möglich, eine zusätzliche Anlage bei go green energy anzumelden?

Sie können problemlos eine weitere Anlage zu Ihrer bestehenden Anlage bei go green energy hinzufügen. Identifizieren Sie sich dafür einfach direkt beim Online-Formular mit Ihrer E-Mailadresse und wählen Sie das gewünschte Produkt. Nach Abschluss der Anmeldung wird die neue Anlage Ihrer existierenden Kundennummer zugeordnet. Wie gewohnt können Sie alle relevanten Informationen in Ihrem Mein go! Kundenportal abrufen.
 

Wie kann ich meinen bestehenden Vertrag beenden?

Eine Abmeldung Ihres bestehenden Vertrages können Sie direkt im Mein go! Kundenportal über Ihre Message-Box vornehmen.

Wo finde ich die Zählpunktsbezeichnung meiner Energieanlage?

Unter dem Menüpunkt „Produktdetails" finden Sie je Energieprodukt die zugehörige Zählpunktsbezeichnung.

Wie kann ich meine verschiedenen Produkte/Anlagen/Zählpunkte im Online-Kundenportal anzeigen?

Sie können im oberen Bereich, unter Ihrer Kundennummer, im Feld „Produkt" die verschiedenen Produkte (Zählpunkte) auswählen. Unter „Produktdetails" können für die verschiedenen Produkte eigene Bezeichnungen (z.B.: Wärmepumpe, Boiler) vergeben werden.

Warum kann ich meinen Zählpunkten Namen vergeben?

Wenn Sie mehr als einen Zählpunkt bei go green energy angemeldet haben, soll diese Funktion Ihnen dabei helfen, die Zählpunkte gleich auf einen Blick voneinander unterscheiden zu können. Sie können Namen wie beispielsweise "Haushalt", "Boiler", "Wärmepumpe", "Ferienhaus" vergeben.

Wo sehe ich, welche Optionen bei meinen Energieanlagen aktiviert sind?

Diese Information finden Sie unter dem Menüpunkt „Produktdetails".

Wie werden meine Teilzahlungsbeträge für Netz- und Energiebezug berechnet?

Wenn Sie zu go green energy wechseln, werden die Teilzahlungsbeträge für den Energiebezug aufgrund Ihres Vorjahresverbrauches berechnet. Bei einer Neuanmeldung werden die Teilzahlungsbeträge aufgrund des Verbrauches Ihres Vormieters/Vorbesitzers berechnet.
Der zu erwartende Verbrauch wird uns dabei von Ihrem Netzbetreiber zur Verfügung gestellt und kann von Ihrem tatsächlichen Verbrauch abweichen.

Der Teilzahlungsbetrag für Ihr go green energy Produkt kann von Ihnen selbst im Kundenportal geändert werden. Im Zuge der Jahresabrechnung werden die einbezahlten Teilzahlungsbeträge Ihrem tatsächlichen Energieverbrauch gegenübergestellt und so die tatsächlichen Kosten, bzw. die neuen Teilzahlungsbeträge ermittelt. 

Der Netzbetreiber errechnet für Sie nach Ihrem Wechsel einen Teilzahlungsbetrag, der die Kosten für die Netznutzung, die Messleistung sowie für die Steuern und Abgaben abdeckt. Dieser wird bei Produkten ohne Netzweiterverrechnung (ohne plus) direkt vom Netzbetreiber verrechnet und kann bei diesem geändert werden.

Grundversorgung

Was bedeutet Grundversorgung?

go green energy GmbH & Co KG verpflichtet sich, sowohl Verbraucher gemäß dem KSchG als auch Kleinunternehmen, die auf Grundversorgung angewiesen sind, gemäß den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu den jeweils geltenden Tarifen für Strom oder Gas zu versorgen.

Darüber hinaus kann go green energy im Rahmen der Grundversorgung eine Sicherheitsleistung verlangen, die einem Monatsanteil entspricht. Sollte der Verbraucher über einen Zeitraum von sechs Monaten hinweg keine Zahlungsrückstände aufweisen, wird diese Sicherheitsleistung zurückerstattet und es wird auf eine Vorauszahlung verzichtet, solange keine weiteren Zahlungsverzögerungen eintreten.

Welche Tarife sind für die Grundversorgung gültig?

Für Verbraucher im Sinne des KSchG und Kleinunternehmen gelten folgende allgemeine Tarife für die Grundversorgung mit Strom bzw. Gas:

Bitte beachten Sie, dass vor Lieferbeginn eines Grundversorgungstarifs eine Sicherheitsleistung (Kaution) im gesetzlich vorgesehenen Rahmen in der Höhe des ersten Teilzahlungsbetrags zu erbringen ist.


Stromtarif Grundversorgung gültig ab 01.01.2024 (Stand: Jänner 2024):

  netto brutto
Energiepreis in Cent/kWh 20,50 24,60
Grundpauschale in Euro pro Zählpunkt/Jahr abzgl. Onlinebonus* 20,00 24,00
Grundpauschale in Euro pro Zählpunkt/Jahr ohne Onlinebonus* 30,00 36,00

 

Gastarif Grundversorgung gültig ab 01.01.2024 (Stand: Jänner 2024):

  netto brutto
Energiepreis in Cent/kWh 7,85 9,42
Grundpauschale in Euro pro Zählpunkt/Jahr abzgl. Onlinebonus* 20,00 24,00
Grundpauschale in Euro pro Zählpunkt/Jahr ohne Onlinebonus* 30,00 36,00

 

*Onlinebonus (1,00 €/Monat brutto): bei Zahlung per SEPA-Mandat und Rechnungszustellung per E-Mail. Gilt nur ab einem Stromverbrauch über 1.000 kWh/Jahr, bzw. Gasverbrauch über 5.000 kWh/Jahr.

In den angeführten Strom- und Gaspreisen nicht enthalten sind: Netznutzungs- und Netzverlustentgelt, Messleistung sowie die gesetzlich vorgegebenen Zuschläge, Beiträge, Förderbeiträge und Abgaben.

Stromkostenzuschuss (Strompreisbremse)

Warum gibt es die Stromkostenbremse?

Die Stromkostenbremse ist eine Entlastungsmaßnahme des Staates. Sie soll den enormen Preissteigerungen bei Strom entgegenwirken und gleichzeitig Anreiz zum Stromsparen setzen. Sie hilft schnell und unbürokratisch. Gleichzeitig wirkt sie direkt inflationsreduzierend. Personen mit hohem Einkommen verbrauchen in der Regel mehr Strom. Sie bezahlen für den Verbrauch, der über die 2900 KWh hinausgeht, den Marktpreis. Die Stromkostenbremse entlastet einen Haushalt um durchschnittlich rund 500 Euro pro Jahr. Die Bundesregierung stellt dafür in Summe 3 - 4 Mrd. Euro bereit, abhängig von der Preisentwicklung. Die Stromkostenbremse wird ab 1. Dezember 2022 direkt auf den Stromrechnungen wirksam und gilt bis zum 30. Juni 2024. 

Aufgrund der Entspannung der Preissituation auf dem Strommarkt hat die Bundesregierung beschlossen, die Stromkostenbremse ab Juli 2024 zu halbieren und bis 31. Dezember 2024 zu verlängern

Für wen gilt die Stromkostenbremse?

Anspruch auf die Stromkostenbremse haben natürliche Personen, die einen Stromliefervertrag für einen Haushalts-Zählpunkt mit einem Energielieferanten haben. Ausgenommen sind also z.B. Vereine oder Betriebe. Für sie wird der Energiekostenzuschuss greifen.

Wie funktioniert die Stromkostenbremse?

Mit der „Strompreisbremse“ wird der Strompreis pro Haushalts-Zählpunkt, bis zu einem Strom-Grundverbrauch von maximal 2.900 kWh gefördert. 
Die Strompreisbremse zielt somit darauf ab, dass jeder österreichische Haushalt für die ersten 2.900 Kilowattstunden maximal 10 Cent/kWh exkl. USt. bezahlen soll. Für den Verbrauch über 2.900 kWh fällt der reguläre Tarif des Energieanbieters an. Falls der vertraglich vereinbarte Energiepreis über der Grenze von 40 Cent/kWh liegt, ist die Höhe des Zuschusses mit 30 Cent/kWh begrenzt. 

Beispiel: Haushalte, die 25 Cent/kWh (exkl. USt.) von Ihrem Energielieferanten in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für 2.900 kWh jeweils 15 Cent/kWh vom Staat abgezogen. Wer 40 Cent/kWh zahlen muss, erhält 30 Cent/kWh. Bei 45 Cent/kWh sind es ebenfalls 30 Cent/kWh, da der Zuschuss mit maximal 30 Cent/kWh begrenzt ist. 
 

WICHTIG ZU WISSEN!

Zu Ihrem Nettopreis kommen noch 20 % Umsatzsteuer dazu. Die Umsatzsteuer wird jedoch jeweils vom vollen Rechnungsbetrag berechnet. Beispiel: Bei einem Energiepreis von bspw. 40 Cent pro kWh netto bezahlen Sie 10 Cent pro kWh Energiepreis aufgrund der Strompreisbremse. Die Umsatzsteuer wird jedoch von den 40 Cent pro kWh berechnet und beträgt daher 8 Cent pro kWh (= 20% von 40 Cent). Brutto zahlen Sie daher in diesem Beispiel also 18 Cent pro kWh für 2.900 kWh (=10 Cent pro kWh Strompreisbremse + 8 Cent pro kWh Umsatzsteuer).

Zu Beachten: Durch die Verlängerung und Halbierung der Stromkostenbremse ändern sich auch Ihre Kosten.

Was ist, wenn ich umziehe und den Stromlieferanten wechsle?

Wenn Sie den Anbieter wechseln, wird die bisherige tägliche Menge anteilig abgerechnet. Mit dem neuen Anbieter startet eine neue taggenaue Abrechnung. Ein Übertrag von Guthaben ist nicht möglich. Die Abrechnung erfolgt taggenau: Die jährliche Förderung von 2.900 Kilowattstunden entspricht etwa 7,95 Kilowattstunden pro Tag.

Wie lange gilt die Stromkostenbremse?

Die Stromkostenbremse soll ab 1. Dezember 2022 in Kraft treten und dann bis zum 30. Juni 2024 gelten – also in Summe 578 Tage. Die geförderte Jahresmenge an Strom (für 365 Tage) beträgt 2.900 Kilowattstunden. Insgesamt wird durch die Laufzeit der Maßnahme von 578 Tagen ein Kontingent von fast 4.600 Kilowattstunden gefördert.

Aufgrund der Entspannung der Preissituation auf dem Strommarkt hat die Bundesregierung beschlossen, die Stromkostenbremse ab Juli 2024 zu halbieren und bis 31. Dezember 2024 zu verlängern

Bis Ende des Jahres werden die ersten 2.900 kWh Strom pro Jahr für jeden Haushalt subventioniert, jedoch sinkt ab dem 1. Juli die Förderung von bis zu 30 auf maximal 15 Cent pro kWh. Die Obergrenze des Energiepreises, bis zu dem die Bremse wirkt, wird von 40 auf 25 Cent gesenkt. Der darüberhinausgehende Verbrauch wird wieder marktüblich abgerechnet, abhängig vom jeweiligen Stromtarif.

Die Unterstützung durch die „Strompreisbremse“ wird weiterhin direkt auf der Stromrechnung gutgeschrieben. Das bedeutet, dass kein eigener Antrag dafür gestellt werden muss, der Abzug erfolgt automatisch.

Wie viel Geld werde ich durch die Stromkostenbremse sparen?

Gefördert wird ein Grundbedarf von maximal 2.900 Kilowattstunden pro Jahr. Wenn der maximale Zuschuss von 30 Cent für diese Menge voll ausgeschöpft werden muss, erspart sich ein Haushalt also bis zu 870 Euro im Jahr. Wichtig ist: Es geht nicht um den konkreten Betrag, den eine Einzelperson spart. Es geht darum, einen niedrigeren Preis auf der Stromrechnung zu sichern. Und zwar für eine Strommenge, die den Grundbedarf decken kann, wenn auf einen sparsamen Stromverbrauch geachtet wird. 

Zu Beachten: Durch die Verlängerung und Halbierung der Stromkostenbremse ändert sich auch Ihre mögliche Einsparung.

Wann merke ich den vergünstigten Preis auf meiner Stromrechnung?

Sobald die Stromkostenbremse in Kraft tritt, kommt der vergünstigte Preis direkt bei der nächsten Rechnung an. Der Zuschuss durch die Stromkostenbremse wird auf der Rechnung ausgewiesen. 

Das funktioniert so: Der Abrechnungszeitraum von Stromrechnungen beträgt ein Jahr, das sich aber meist nicht mit dem Kalenderjahr deckt. So ein Zeitraum kann also z.B. von 8.2.2023 bis 7.3.2024 laufen. Stromlieferanten berechnen für den erwarteten Verbrauch einen Jahresbetrag. Dieser Betrag wird dann in monatlichen Teilzahlungsbeträgen abgerechnet. Mit unserem Teilzahlungsrechner können Sie sich Ihre neuen monatlichen Teilzahlungen unter Berücksichtigung der Strompreisbremse errechnen und im Kundenportal selbst anpassen. Je nach tatsächlichem Verbrauch gibt es dann am Ende des Abrechnungszeitraums ein Guthaben oder, bei höherem Verbrauch, eine Nachzahlung.

Gibt es weitere Maßnahmen, um die Stromkosten zu senken?

Haushalte mit geringem Einkommen, die von der Erneuerbaren-Förderpauschale und dem Erneuerbaren-Förderbeitrag befreit sind, erhalten zusätzlich zum Stromkostenzuschuss einen Netzkostenzuschuss (NKZ). Der Netzkostenzuschuss wird in der Höhe von 75 Prozent der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte gewährt und ist mit maximal 200 Euro pro Jahr begrenzt. Bei einem abweichenden Abrechnungszeitraum ist der Kostendeckel auf Basis einer tageweisen Aliquotierung zu ermitteln.
Um den Netzkostenzuschuss zu erhalten, muss der Haushalt von den Erneuerbaren-Förderkosten bzw. von den Rundfunkgebühren (GIS) befreit sein. Für diese Haushalte (rund 300.000 Personen) gibt es bis zu 200 Euro weitere Entlastung – je nach Höhe des Verbrauchs. Der Netzkostenzuschuss wird zwischen 1. Jänner 2023 (Inkrafttreten der neuen Systemnutzungsentgelte-Verordnung der E-Control) und 30. Juni 2024 gewährt. Das geplante Stromkostenzuschussgesetz (SKZG) eröffnet Haushalten mit mehr als drei Personen die Möglichkeit, zusätzliche Förderungen zu erhalten. Diese Haushalte können einen Antrag auf ein zusätzliches gefördertes Kontingent stellen. Zusätzlich können die Stromkosten auch immer gesenkt werden, indem der Energieverbrauch verringert wird. Einfache Tipps zum Energiesparen (ohne oder mit nur geringen Investitionen) finden Sie hier.


Aufgrund der Entspannung der Preissituation auf dem Strommarkt hat die Bundesregierung beschlossen, die Stromkostenbremse ab Juli 2024 zu halbieren und bis 31. Dezember 2024 zu verlängern

Was ist, wenn mein Haushalt keinen eigenen Zählpunkt hat?

Energieanbieter sind nicht darüber informiert, wenn mehrere Haushalte über denselben Stromzähler versorgt werden. Daher kann die Stromkostenbremse in solchen Fällen nur für den vorhandenen Zählpunkt angewendet werden. Um individuelle Lösungen zu erreichen, muss ein Antrag gestellt werden, in dem zusätzliche Informationen bereitgestellt werden.

Bekomme ich den günstigeren Strompreis für 80 Prozent meines eigenen Bedarfs oder ist damit ein allgemeiner Durchschnittswert gemeint?

Für den Grundbedarf wurde errechnet, wieviel Strom ein durchschnittlicher Haushalt in Österreich im Durchschnitt pro Jahr verbraucht. Dafür wurde ein Durchschnittsverbrauch von ca. 3.700 Kilowattstunden angenommen. 80 Prozent davon sind 2.900 Kilowattstunden. Für diese Strommenge gibt es einen Zuschuss von bis zu 30 Cent mit dem Ziel, dass Kunden pro Kilowattstunde nicht mehr als 10 Cent bezahlen. Dieser Wert entspricht annähernd dem Vorkrisen-Niveau. Wenn ein Haushalt Strom spart und weniger als 2.900 Kilowattstunden im Jahr verbraucht, können damit also auch mehr als 80 Prozent des persönlichen Bedarfs zum günstigeren Preis gedeckt werden. 

Aufgrund der Entspannung der Preissituation auf dem Strommarkt hat die Bundesregierung beschlossen, die Stromkostenbremse ab Juli 2024 zu halbieren und bis 31. Dezember 2024 zu verlängern.

Warum wird nicht der komplette durchschnittliche Grundbedarf gefördert, sondern nur 80 Prozent davon?

Um die derzeitige Krise zu bewältigen, müssen wir Energie sparen. Das kann nicht gelingen, wenn alle Haushalte unverändert viel Strom verbrauchen wie vor der Krise. Deshalb kann die geförderte Energiemenge nur unter dem bisherigen durchschnittlichen Jahresbedarf liegen. Die 2.900 geförderten Kilowattstunden pro Jahr stellen also zwei Dinge sicher: Ein großer Teil des Grundbedarfs an Strom wird abgedeckt, gleichzeitig kann mit reduziertem Stromverbrauch viel Geld gespart werden. Die Stromkostenbremse wird nur bis zum tatsächlichen Verbrauch geleistet. D.h. wenn jemand nur 1.200 kWh verbraucht, werden auch nur 1.200 kWh bezuschusst.

Warum wird Strom mit maximal 30 Cent pro Kilowattstunde gefördert?

Die Obergrenze von 30 Cent soll verhindern, dass Stromanbieter die Preise einfach willkürlich anheben können, weil die Differenz ohnehin aus dem Budget gefördert wird. Das ist nicht der Sinn der Sache. Die Stromkostenbremse soll die Menschen in Österreich direkt unterstützen, sich die Stromrechnung besser leisten zu können.

Aufgrund der Entspannung der Preissituation auf dem Strommarkt hat die Bundesregierung beschlossen, die Stromkostenbremse ab Juli 2024 zu halbieren und bis 31. Dezember 2024 zu verlängern.

Warum gibt es keinen festgelegten fixen Zuschuss pro Kilowattstunde?

Das erarbeitete Modell macht den Preis leistbarer, der am Ende auf der Stromrechnung bei den Kunden ankommt: Er soll für den geförderten Grundbedarf bei 10 Cent liegen. Dafür wird der gemäß Stromlieferungsvertrag vereinbarte Energiepreis durch einen staatlichen Zuschuss reduziert. Liegt dieser Preis bei 30 Cent, werden auf der Rechnung 20 Cent abgezogen. Liegt der aktuelle Preis bei 40 Cent, werden die maximalen 30 Cent abgezogen. Der Preis auf der Rechnung bleibt also in beiden Fällen gleich: 10 Cent. Dafür muss aber weniger Steuergeld eingesetzt werden, wenn der Arbeitspreis gerade niedriger ist.

Aufgrund der Entspannung der Preissituation auf dem Strommarkt hat die Bundesregierung beschlossen, die Stromkostenbremse ab Juli 2024 zu halbieren und bis 31. Dezember 2024 zu verlängern.

Was passiert, wenn mein vereinbarter Energiepreis über 40 Cent pro Kilowattstunde liegt?

Auf diesem Preisniveau sind wir aktuell bei Bestandskunden nicht, aber dieser Fall kann vor allem bei Neukunden eintreten. Auch dann wird die Stromkostenbremse den Preis auf der Rechnung aber deutlich dämpfen. Sollte der Energiepreis z.B. 45 Cent betragen, wird der maximale Zuschuss von 30 Cent auf der Rechnung abgezogen – die Kilowattstunde aus der geförderten Strommenge kostet dann also 15 Cent.

Aufgrund der Entspannung der Preissituation auf dem Strommarkt hat die Bundesregierung beschlossen, die Stromkostenbremse ab Juli 2024 zu halbieren und bis 31. Dezember 2024 zu verlängern.

Warum bekommen Kunden in manchen Bundesländern weniger Zuschuss als in anderen?

Kein Bundesland wird von diesem Modell bevorzugt oder benachteiligt. Im Gegenteil: Für den Grundbedarf kostet damit die Kilowattstunde auf der Stromrechnung für die meisten Menschen in Österreich gleich viel, egal in welchem Bundesland sie leben. Kunden können sich schließlich nicht aussuchen, wie die Energieversorger in ihrer Region Strom erzeugen. Wo der Strom besonders günstig ist und z.B. nur bei 8 Cent pro Kilowattstunde liegt, muss auch nur dieser Preis bezahlt werden. Es entsteht also niemandem ein Nachteil. Sinn der Strompreisbremse ist nicht, möglichst viel Zuschuss auszuteilen. Sie sorgt dafür, dass eine bestimmte Strommenge für alle zu besser leistbaren Preisen garantiert werden kann – und setzt dafür Steuergeld so effizient wie möglich ein. 

Warum dauert es noch so lang, bis die Stromkostenbremse bei meiner Stromrechnung wirkt?

Die Stromkostenbreme wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Kraft treten. Nach dem Beschluss im Nationalrat braucht es noch ein paar Wochen, bis die Stromlieferanten ihre Systeme für eine automatische Abwicklung vorbereitet haben. Durch diese Systemumstellung wird gewährleistet, dass die einzelnen Kunden keinen Antrag für die Stromkostenbremse stellen müssen. 

Mehr Menschen verbrauchen mehr Strom. Was ist mit größeren Haushalten, die wenig Geld haben?

Für Haushalte mit mehr als drei Personen soll es in einem nächsten Schritt zusätzliche geförderte Kilowattstunden geben. Da Stromversorger keine Daten über die Haushaltsgröße oder das Einkommen von Kunden haben, wird das nur über einen Antrag möglich sein. An einer raschen und möglichst unbürokratischen Lösung wird jedenfalls gearbeitet. Bei einer GIS-Befreiung gibt es zusätzlich einen Abschlag von 75 Prozent von den Netzkosten, abhängig vom jeweiligen Verbrauch. Einkommensschwache Haushalte sparen noch einmal bis zu 200 Euro pro Jahr. 

Bekommen Menschen mit viel Geld jetzt genauso viel wie ärmere Haushalte?

Grundsätzlich gilt: Personen mit hohem Einkommen verbrauchen auch mehr Strom. Wer deutlich mehr Strom verbraucht als den geförderten Grundbedarf, profitiert automatisch weniger von der Stromkostenbremse. Umso stärker ist hier der Anreiz zum Energiesparen: Denn wer aus purem Luxus unnötig viel Strom verbraucht, wird das auch deutlich bei der Stromrechnung merken. 

Werden Haushalte bestraft, die nicht mit Gas heizen und dafür mehr Strom z.B. für eine Wärmepumpe verbrauchen?

Wer bereits jetzt unabhängig von Gas ist, ist klar im Vorteil und hat einen wertvollen Vorsprung, wenn es um die Energiewende beim Heizen geht. Die Stromkostenbremse macht in einem ersten Schritt die Rechnung für den Grundbedarf an Strom günstiger, den alle Haushalte haben. In einem zweiten Schritt wird an Lösungen gearbeitet, mit denen das Heizen leistbarer bleibt – unabhängig vom Heizsystem. So werden auch diejenigen nicht benachteiligt, die etwa mit Pellets heizen. Wer zum Heizen z.B. mit einer Wärmepumpe Strom benötigt, profitiert unter Umständen sogar zusätzlich von der Stromkostenbremse. Nämlich dann, wenn viel Strom gespart wird und dadurch ein Teil des für die Wärmepumpe benötigten Stroms aus dem geförderten Grundbedarf gedeckt werden kann.

Wird es auch eine Preisbremse für Gasrechnungen geben?

Strom brauchen alle Haushalte – Gas nicht. Die Stromkostenbremse macht in einem ersten Schritt die Rechnung für den Grundbedarf an Strom günstiger. In einem zweiten Schritt wird an einer Lösung für leistbares Heizen gearbeitet. Dabei darf kein Heizsystem bevorzugt oder benachteiligt werden. Dafür braucht es durchdachte Maßnahmen, mit denen wir die Folgen der Teuerung abfedern, die Versorgungssicherheit stärken, die Energiewende vorantreiben und damit das Klima schützen. Es ist also aus mehreren Gründen nicht zielführend, Gas speziell zu fördern – denn das würde z.B. wieder Pellets-Heizungen oder andere nachhaltige Systeme ausschließen und benachteiligen. 

Wieso erhalten Bewohner von Studierendenheimen, Altenpflegeeinrichtungen und ähnlichen Wohnformen keinen Stromkostenzuschuss?

Das Modell sieht vor, dass der Bund einen Teil der Kosten der Stromrechnung übernimmt. Personen, die keinen Stromlieferungsvertrag und somit keine Stromrechnung haben, können im Modell nicht erreicht werden. Die Stromkostenbremse wird ausschließlich Haushaltskunden gewährt. Bei z.B. einem Studierendenheim hat der Lieferant jedoch keinen Vertrag mit Haushaltskunden, sondern mit dem gewerblichen Betreiber der jeweiligen Einrichtung. Die Bundesregierung erkennt jedoch an, dass auch Personen in den genannten Wohnformen mitunter von steigenden Stromkosten konfrontiert sind und prüft, auf welchem Weg zeitnah eine Entlastung herbeigeführt werden könnte. 

Wieso werden Zweit- und Nebenwohnsitze gefördert?

Am Zählpunkt lässt sich nicht ablesen, ob sich dahinter ein Haupt- oder Zweitwohnsitz befindet. Außerdem sollen auch Wochenpendler oder Studierende in Wohnungen bzw. WGs von der Stromkostenbremse profitieren. Die Implementierung einer Datenverknüpfung und -überprüfung stünde darüber hinaus einer raschen und unbürokratischen Abwicklung entgegen.

Wieso wird für den Stromkostenzuschuss nicht auf den tatsächlichen individuellen Haushaltsverbrauch abgestellt?

Dazu müsste auf den Letztjahresverbrauch eines Haushalts abgestellt werden. Bei Umzügen bzw. Ein- oder Auszügen, Geburten, Sterbefällen oder im Neubau liegt ein solcher noch nicht vor. Außerdem gibt es in den meisten Haushalten keine intelligenten Messgeräte (Smart Meter), die eine zeitnahe Verbrauchsinformation bereitstellen. Die meisten Haushaltskunden wissen nur einmal jährlich nach der Zählerstandsablesung, wie hoch ihr Stromverbrauch tatsächlich ist. Die vorliegenden Daten wären viel zu fehleranfällig bzw. lückenhaft und ihre Vervollständigung hätte wertvolle Zeit gekostet, weswegen die Höhe des Grundkontingents einheitlich mit 2.900 kWh festgelegt wurde. Liegt der tatsächliche Verbrauch eines Haushalts innerhalb des Förderungszeitraums jedoch darunter, ist die Höhe des Stromkostenzuschusses auf den tatsächlichen Verbrauch begrenzt.

Wieso wurde das Grundkontingent mit 2.900 kWh und nicht niedriger festgesetzt – gibt es hier überhaupt noch Sparanreize?

Die Höhe des Grundkontingents orientiert sich an der mittleren Abgabe pro Zählpunkt in Österreich. 2.900 kWh entsprechen 80 Prozent des Durchschnittsverbrauchs eines österreichischen Haushalts. Damit wird gewährleistet, dass der Großteil der österreichischen Bevölkerung zu leistbaren Strompreisen versorgt wird.

Setzt die Stromkostenbremse nicht Anreize für die Lieferanten, dass sie ihre Preise willkürlich nach oben treiben?

Das Gesetz zur Stromkostenbremse sieht ein Monitoring vor, dass unter anderem die Preisänderungen der Lieferanten im Förderzeitraum umfassen wird. Der Bericht ist dem Nationalrat zuzuleiten und darüber hinaus zu veröffentlichen. Kartell- und wettbewerbsrechtliche Regelungen bleiben weiterhin aufrecht. Auch die Bundeswettbewerbsbehörde hat bereits angekündigt, dass sie den Strommarkt vor dem Hintergrund der geplanten Förderinstrumente weiter beobachten wird. Die Marktaufsicht der Regulierungsbehörde E-Control bleibt ebenso aufrecht.

Wieso werden Endkunden in z.B. westlichen Bundesländern im Schnitt in absoluten Zahlen einen niedrigeren Zuschussbetrag erhalten?

Ziel der Stromkostenbremse ist es, die Kostenbelastung von Haushaltskunden durch die Sicherstellung eines leistbaren Grundkontingents zu verringern. Durch das Abstellen auf den Zielpreis von 10 Cent/kWh als Unterschwelle für die Gewährung der Förderung und den adaptiven Anstieg der Zuschusshöhe bis zum Erreichen der Oberschwelle von 40 Cent/kWh ist gewährleistet, dass Kunden – verglichen mit dem Preisniveau vor Beginn der Energiekrise – im Ausmaß ihrer zusätzlichen Belastung tatsächlich entlastet werden. 

Warum wird für den Netzkostenzuschuss auf die Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Erneuerbaren-Förderkosten und nicht auf die tatsächlichen Einkommensverhältnisse abgestellt?

Die Daten zu einkommensschwachen Haushalten gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) liegen den Netzbetreibern vor, da sie diesen keine EAG-Förderkosten verrechnen dürfen. Der Netzkostenzuschuss kann somit ohne separaten Antrag sofort gewährt werden. Andere bonitätsrelevante Daten zu ihren Kunden sind den Lieferanten bzw. Netzbetreibern aus guten Gründen nicht bekannt.

Wo sehe ich die Stromkostenbremse auf meiner Rechnung?

Es ist vorgesehen, dass Energieunternehmen einen eindeutigen Begriff für die Stromkostenbremse auf der Rechnung auszuweisen, um Verwechslungen zu vermeiden.
 

Was ist der Stromkostenergänzungszuschuss?

Zusätzlich zum Grundkontingent bekommen Mehrpersonenhaushalte mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen für die vierte und jede weitere Person einen Stromkostenergänzungszuschuss. Für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 sind das einmalig € 61,25 je Person, mit Stichtag 1. Februar 2023. Für die Zeiträume 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 sowie 1. Jänner 2024 bis 30. Juni 2024 und 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024 sind das einmalig € 52,50 je Person.

Hinweis: Wurde der Antrag auf das Grundkontingent genehmigt, erfolgt die Gewährung des Stromkosten-ergänzungszuschusses automatisch! Sie müssen keinen gesonderten Antrag stellen.

Was bekommen Landwirte und Geschäftskunden?

Von 01.06.2023 bis 31.12.2024 gilt nun auch der Stromkostenzuschuss für Landwirte und Geschäftskunden. Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz beim betrieblichen Zählpunkt werden bis zu 2.900 kWh sowie Haushaltskunden auch vom Bund gestützt. Betroffen sind alle Zählpunkte mit dem Lastprofil L0(Landwirtschaftsbetriebe), L1(LW mit Milchwirtschaft/Nebenerwerbs-Tierzucht), L2 sowie G0(Gewerbe allgemein) und G1 – G6. ACHTUNG! Der Antrag muss vom Kunden bis 31.05.2023 gestellt werden.

Technische Strom- und Gasfakten

Was ist die Netznutzung und was der Netzzugang?

Damit Sie mit Strom und/oder Gas versorgt werden können, benötigen Sie einen Anschluss an das öffentliche Strom- oder Gasnetz, den Netzzugang.
Für die Benutzung des jeweiligen Netzes bezahlen Sie einen Durchleitungspreis, die Netznutzung. Für Netzzugang und Netznutzung ist wie bisher auch der lokal ansässige Netzbetreiber zuständig.

Was ist eine Netz- bzw. ein Systemnutzungstarif?

Der Netzbetreiber hebt von jedem seiner Kunden im Versorgungsgebiet einen gesetzlich verordneten Systemnutzungstarif ein. In diesem Zusammenhang ist der Netzbetreiber dafür verantwortlich, dass sämtliche Anschlussdienstleistungen bzw. die unterbrechungsfreie Versorgung sowie die schnellstmöglich Entstörung problemlos von statten gehen.

Der Systemnutzungstarif setzt sich wie folgt zusammen:

  • Das Netznutzungsentgelt dient zur Errichtung, der Instandhaltung sowie dem Ausbau des Netzes.
  • Die Entgelte für Messleitungen decken die Kosten für die Errichtung sowie den Betrieb der Messeinrichtungen.
  • Das Netzverlustentgelt finanziert die Kosten für die Beschaffung der Verlustenergie des Netzes.
  • Das Netzzutrittsentgelt dient zur einmaligen Kostenabdeckung der Herstellung oder der Abänderung des Netzanschlusses.
  • Der Beitrag zur Netzbereitstellung deckt die einmaligen Kosten des Netzbetreibers für den Ausbau des, der Verbrauchsanlage vorgelagerten, Netzes.

Bitte beachten Sie, dass wenn Sie die Option "Alles auf einer Gesamtrechnung" nicht ausgewählt haben, keine Netzweiterverrechnung vorgesehen ist. Die oben genannten Kosten werden Ihnen daher in einer getrennten Rechnung von Ihrem Netzbetreiber verrechnet.

Was ist ein Netzbetreiber?

Der Netzbetreiber ist der Eigentümer des Energienetzes und verteilt auf diesem Weg die Energie an die Endverbraucher. In weiterer Folge ist der Netzbetreiber für die Instandhaltung, den Betrieb, den Ausbau sowie die Errichtung des Netzes verantwortlich. Das Netzgebiet des Betreibers beschränkt sich auf ein räumlich festgelegtes Gebiet. Daher bleibt bei einem Lieferantenwechsel der Netzbetreiber derselbe; er kann nicht frei gewählt werden.

An wen wende ich mich bei einer Störung (z.B. Stromausfall,…)?

Die Behebung von Störungen (beispielsweise ein Stromausfall) liegt weiterhin im Verantwortungsbereich des lokalen Netzbetreibers. Der Netzbetreiber bleibt immer derselbe auch wenn ein Lieferantenwechsel vollzogen wurde. Der Netzbetreiber ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Energieversorgung aufrecht zu erhalten bzw. bei Störungen die Versorgung so schnell als möglich wieder herzustellen.

Was ist ein Zählpunkt?

Der Zählpunkt ist die Bezeichnung für den Punkt, an dem die erzeugten oder bezogenen Energiemengen gezählt bzw. gemessen werden. Dem Zählpunkt wird vom lokalen Netzbetreiber eine eindeutige Bezeichnung - die Zählpunktbezeichnung - zugeordnet. Im Haushaltsbereich stellt ein Zählpunkt meistens genau einen Zähler (z.B. Stromzähler für das Haus) dar. Wenn Ihre Energieanlage mehr als einen Zähler umfasst (beispielweise bei einer getrennten Zählung des Heizstroms), können Sie auch mehr als einen Zählpunkt haben.

Die Zählpunktsbezeichnung umfasst 33 Zeichen und beginnt mit AT. Sie finden Sie auf Ihrer letzten Energieabrechnung oder können diese bei Ihrem Netzbetreiber erfragen. In unserem Online-Kundenportal finden Sie die Zählpunktsbezeichnung(en) Ihrer Energieanlagen im Menüpunkt „Produktdetails".

Was ist ein Doppeltarifzähler?

Der Doppeltarifzähler misst den Stromverbrauch mit Hilfe von zwei Zählwerken. Doppeltarifzähler kommen immer dort zum Einsatz wo eine gesonderte Abrechnung für Hoch- und Niedertarif notwendig ist. Der Stromverbrauch wird in zwei zeitabhängige Tarife unterteilt, die jeweils mit einem separaten Kilowattpreis verrechnet werden. Dabei zeichnen die beiden Zählwerke die Tarife getrennt auf, damit eine exakte Kostenaufstellung möglich ist.

Was ist der Unterschied zwischen Hoch- und Niedertarif? Wann gelten diese?

Bei den Preisen der go green energy Produkte gibt es keinen Unterschied zwischen Hoch- und Niedertarif. Sie beziehen Ihren grünen Strom egal mit welcher Energiebezugsanlage immer zu fairen Preisen. Das ist Energie im grünen Bereich.

Was ist die Ökostromförderung?

Der Ökostromförderungsbeitrag wird Ihnen von Ihrem Netzbetreiber in Rechnung gestellt. Die Ökostrompauschale ist ein Fixbetrag, welcher pro Netzebene und je Zählpunkt in Rechnung gestellt wird. Bei Haushaltskunden beträgt diese € 33,- pro Jahr und Zählpunkt. Der Ökostromförderbeitrag wird in Cent pro Kilowattstunde bzw. in Euro pro Zählpunkt verrechnet und ist in der Ökostromförderbeitragsverordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend geregelt. Diese wird jedes Jahr neu veröffentlicht.

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Bei unseren Service Tipps haben wir Artikel zu allgemeinen Themen wie Energiespartipps sowie nützliche Tools wie den Teilzahlungsrechner für Sie zusammengestellt. 

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