Neu ab Oktober 2026: Eigenproduzierter Strom aus der Photovoltaik-Anlage kann nun direkt an andere Personen weitergegeben oder verkauft werden.
Peer-to-Peer-Verträge (P2P)
Was sind Peer-to-Peer-Verträge (P2P)?
Ein Peer-to-Peer-Vertrag ermöglicht es, selbst erzeugten, erneuerbaren Strom direkt an eine oder mehrere Personen zu verkaufen, zu verschenken oder zu teilen, ohne dafür eine Energiegemeinschaft zu gründen. Voraussetzung für einen P2P-Vertrag ist ein Smart Meter an jedem beteiligten Zählpunkt.
Vorteile von Peer-to-Peer-Verträgen
- Keine eigene Rechtsform notwendig:
Während bei Energiegemeinschaften (EEG oder BEG) ein Verein, eine Genossenschaft oder eine andere Rechtsform erforderlich ist, handelt es sich bei P2P um einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen zwei oder mehreren Parteien. - Mehrere Vertragskonstellationen möglich:
P2P-Verträge können flexibel ausgestaltet werden. Ein Erzeuger zu einem Verbraucher, ein Erzeuger zu mehreren Verbrauchern sowie mehrere Erzeuger zu mehreren Verbrauchern - Auch Gewinnerzielung erlaubt:
Anders als bei Energiegemeinschaften ist im Peer-to-Peer-Modell grundsätzlich auch eine Gewinnerzielung möglich. - Hohe Flexibilität
- Strompartner können frei gewählt werden
Fragen zu Peer-to-Peer-Verträgen
Kann ich überschüssigen Strom aus meiner Photovoltaikanlage mittels Peer-to-Peer-Vertrag einer anderen Verbrauchsanlage zuordnen?
Ja, im Rahmen eines Peer-to-Peer-Vertrags kann überschüssig erzeugter Strom aus einer Photovoltaikanlage einer anderen Verbrauchsanlage zugeordnet und mit deren Verbrauch verrechnet werden. Ob dies im konkreten Fall möglich ist, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab.
Benötige ich einen Stromliefervertrag?
Ja. Für den Bezug von Strom aus dem öffentlichen Netz bleibt weiterhin ein Stromliefervertrag erforderlich. Der Reststrom wird über den bestehenden Stromlieferanten abgedeckt.
Sind günstigere Netztarife möglich?
Nein. Aktuell profitieren Peer-to-Peer-Nutzer vorerst nicht von reduzierten Netztarifen.
Mit der neuen Netzentgelt-Verordnung der E-Control soll es mit Jänner 2027 weitere Regelungen geben.
Was ist der Unterschied zwischen Peer-to-Peer und Energiegemeinschaften?
Im Vergleich zu Energiegemeinschaften ist bei Peer-to-Peer-Verträgen keine Gründung einer Rechtsform notwendig, sondern über eine vertragliche Vereinbarung ausreichend. Zudem ist eine bei P2P eine Gewinnabsicht erlaubt.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Voraussetzungen für P2P sind ein Smart Meter sowie ein bestehender Stromliefervertrag und -abnahmevertrag bei allen Teilnehmenden. Zudem ist das Model bis voraussichtlich April 2027 nur für Teilnehmende desselben Netzbetreibers möglich.
Wo finde ich weitere Informationen zu Peer-to-Peer-Verträgen?
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Informationsplattform für Energiegemeinschaften.
Wo kann man sich auf einer P2P-Plattform registrieren bzw. anmelden?
Eine Registrierung ist auf ebutilities.at, der gemeinsamen Plattform der Netzbetreiber möglich. Eine Anmeldung auf eda.at, dem Portal für Energie-Daten-Austausch ist erforderlich.
Sie haben noch Fragen?
In unserem FAQ-Bereich finden Sie alle Antworten zu Rechnungen, Teilzahlungen, Daten & Verträgen, Produkten & Tarifen sowie zu unserem Kundenportal.