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Alle Infos zum Sozialtarif

Gestützter Strompreis für einkommensschwache Haushalte

Der Sozialtarif im Überblick

Was ist der Sozialtarif?

Der Sozialtarif ist ein bundesweit einheitlicher, gestützter Strompreis für einkommensschwache Haushalte in Österreich.

Wie hoch ist der Tarif?

Bis zu einem Jahresverbrauch von 2.900 kWh gilt ein Energiepreis von 6 Cent netto pro kWh.

Wer hat Anspruch?

Personen, die von der ORF-Beitragspflicht befreit sind.

Was ist der Sozialtarif?

Der Sozialtarif ist ein bundesweit einheitlicher, gestützter Strompreis für einkommensschwache Haushalte in Österreich.

Wie hoch ist der Tarif?

Bis zu einem Jahresverbrauch von 2.900 kWh gilt ein Energiepreis von 6 Cent netto pro kWh.

Wer hat Anspruch?

Personen, die von der ORF-Beitragspflicht befreit sind.

Was ist der Sozialtarif?

Der Sozialtarif für Strom, rechtlich als „gestützter Strompreis“ bezeichnet, ist im Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) geregelt. Er ist ein bundesweit einheitlicher Strompreis für einkommensschwache Haushalte in Österreich, der die finanzielle Belastung durch Stromkosten reduzieren und vor Energiearmut schützen soll. Der Sozialtarif ist kein eigener Stromtarif, sondern eine Preisregelung innerhalb des bestehenden Stromliefervertrags. 


Alle Stromlieferanten, die Haushaltskundinnen und Haushaltskunden beliefern, sind verpflichtet, den Sozialtarif berechtigten Haushalten zu gewähren.

Paar am Computer mit Stromrechnung

Wie funktioniert der Sozialtarif?

Beim Sozialtarif handelt es sich um keinen eigenen Stromtarif, sondern um eine Preisdeckelung innerhalb des bestehenden Stromliefervertrags.

Für einen Stromverbrauch von bis zu 2.900 kWh pro Jahr gilt für Zählpunkte mit den Lastprofilen H0, HA, HF, L0, L1 oder L2 ein gesetzlich festgelegter Arbeitspreis von aktuell 6 Cent pro kWh („unterer Referenzwert“). Die 6 Cent pro kWh beziehen sich ausschließlich auf die Energiekosten. Netzentgelte, Steuern und Abgaben werden zusätzlich verrechnet. Der untere Referenzwert wird jährlich gemäß § 108f ASVG angepasst. 

Wird das jährliche Verbrauchskontingent überschritten, gilt für den darüberhinausgehenden Stromverbrauch maximal der sogenannte „obere Referenzwert“. Auch für begünstigte Haushalte mit anderen Lastprofilen kommt der obere Referenzwert zur Anwendung.

Wer hat Anspruch auf den Sozialtarif?

Anspruch auf den Sozialtarif haben Personen, die von der ORF-Beitragspflicht befreit sind und gleichzeitig eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Pflegegeld
  • Pension
  • Leistungen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz, dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 oder dem Arbeitsmarktförderungsgesetz
  • Sozialhilfe
  • Leistungen im Rahmen eines Lehrverhältnisses
  • Leistungen aufgrund von Gehörlosigkeit oder schwerer Hörbehinderung

Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die anspruchsberechtigte Person ist volljährig.
  • Die Person ist an der betreffenden Adresse mit Hauptwohnsitz gemeldet.
  • Das Haushaltsnettoeinkommen überschreitet die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze nicht.

Studierende sind trotz bestehender ORF-Beitragsbefreiung nicht anspruchsberechtigt.

Wichtig: Der Sozialtarif kann nur für Haushalte mit den Lastprofilen H0, HA, HF, L0, L1 oder L2 gewährt werden. Ihr Lastprofil finden Sie im Kundenportal unter „Produktdetails“. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Lastprofil haben oder dieses ändern möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber.

Für welche Lastprofile gilt der Sozialtarif?

Anspruch auf den gestützten Strompreis haben nur folgende Lastprofile: 

  • Haushalt (H0): Dieses Profil entspricht dem typischen Stromverbrauch eines Haushalts. Der Stromverbrauch ist meist morgens und abends am höchsten.
  • Haushalt Allgemein (HA): Dieses Profil ähnelt dem Haushaltstyp H0, der Stromverbrauch verteilt sich jedoch etwas gleichmäßiger über den Tag.
  • Haushalt mit erhöhter Nutzung (HF): Dieses Profil gilt für Haushalte mit höherem oder stärker schwankendem Stromverbrauch.
  • Landwirtschaft (L0): Dieses Profil ist für landwirtschaftliche Betriebe vorgesehen. Der Stromverbrauch kann je nach Saison und Art des Betriebs schwanken.
  • Gewerbe - werktags aktiv (L1): Dieses Profil gilt für Betriebe, die ihren Strom hauptsächlich an Werktagen nutzen.
  • Gewerbe – durchgehend aktiv (L2): Dieses Profil ist für Betriebe mit einem vergleichsweise konstanten Stromverbrauch vorgesehen.

Wann und wo ist der Sozialtarif ersichtlich?

Wenn der Sozialtarif erfolgreich gewährt wurde, wird er automatisch bei Ihrer nächsten Jahres- oder Schlussabrechnung berücksichtigt und gesondert ausgewiesen.

Zusätzlich können Sie in Ihrem Mein go! Kundenportal die Details Ihrer Verrechnung einsehen. Maßgeblich ist die tatsächlich ausgestellte Rechnung, auf der die Begünstigung entsprechend berücksichtigt wird.

Bitte beachten Sie, dass der Sozialtarif nur für Verbrauchszeiträume ab seinem gesetzlichen Inkrafttreten, 1. April 2026, angewendet werden kann. Daher wird die Begünstigung frühestens auf jener Rechnung sichtbar sein, die einen entsprechenden Verbrauchszeitraum nach dem 1. April 2026 umfasst.

Wie lange gilt der Sozialtarif?

Der Sozialtarif gilt für die Dauer der ORF-Beitragsbefreiung. Endet die Befreiung oder liegen die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vor, entfällt auch der Anspruch auf den Sozialtarif. Änderungen werden von der OBS an den Stromlieferanten übermittelt und bei der Verrechnung entsprechend berücksichtigt.

Was ist der „untere Referenzwert“?

Der „untere Referenzwert“ ist der gesetzlich festgelegte Energiepreis, der im Rahmen des Sozialtarifs für das begünstigte Verbrauchskontingent von bis zu 2.900 kWh pro Jahr gilt. Aktuell beträgt dieser Wert 6 Cent pro kWh. Ab 2027 wird er jährlich entsprechend der gesetzlichen Anpassungsregelung gemäß § 108f ASVG angepasst. 

Was ist der „obere Referenzwert“?

Der „obere Referenzwert“ ist jene gesetzlich festgelegte Preisobergrenze, die Stromlieferanten begünstigten Haushalten maximal verrechnen dürfen. Er kommt insbesondere für Strommengen zur Anwendung, die das jährliche Kontingent von 2.900 kWh überschreiten. Der Wert wird von der Regulierungsbehörde E-Control quartalsweise berechnet und veröffentlicht. Für die Berechnung werden die Abrechnungspreise der letzten fünf Börsenhandelstage des vorangegangenen Quartals herangezogen.

Weitere Informationen zur Berechnung und Entwicklung des oberen Referenzwertes finden Sie hier.

Gibt es zusätzliche Unterstützungen?

Für Haushalte mit mehr als drei gemeldeten Personen ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung vorgesehen. Ab der vierten im Haushalt gemeldeten Person wird eine jährliche Pauschale von 52,50 Euro pro Person gewährt. Zudem kann es weitere Unterstützungen für Personen mit stromintensiven medizinischen Geräten geben.  

Häufige Fragen zum Sozialtarif

Nein. Der gesetzliche Sozialtarif gilt ausschließlich für die Belieferung mit Strom. 

Sie haben von der OBS das Schreiben „Alles erledigt – Sie müssen nichts weiter tun“ erhalten?
In diesem Fall liegen der OBS bereits alle erforderlichen Daten für die Übermittlung an Ihren Stromlieferanten vor. Die Daten werden an den zuständigen Energielieferanten weitergegeben. Nach erfolgreicher Verarbeitung wird der Sozialtarif automatisch bei Ihrer nächsten Stromrechnung beziehungsweise Jahres- oder Schlussabrechnung berücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass der Sozialtarif erst für Verbrauchszeiträume ab dem Inkrafttreten berücksichtigt werden kann. Gerade in der Einführungsphase kann die technische Aktivierung bei den Stromlieferanten einige Wochen in Anspruch nehmen.

Sie haben von der OBS das Schreiben „Nacherfassung der Zählpunktnummer Strom“ erhalten?
Dann benötigt die OBS noch die Zählpunktnummer Ihres Stromanschlusses. Bitte füllen Sie das beigelegte Formular aus und senden Sie es an die OBS zurück.Die Zählpunktnummer finden Sie auf Ihrer Stromrechnung, Ihrem Stromliefervertrag oder im Online-Kundenportal Ihres Stromlieferanten. Sie besteht aus 33 Stellen und beginnt mit „AT“.

Wichtig: Die Zählpunktnummer ist nicht auf dem Stromzähler selbst ersichtlich.
Nach Übermittlung der fehlenden Daten an den Stromlieferanten wird der Sozialtarif bei der nächsten Stromabrechnung entsprechend berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass die Verarbeitung und Aktivierung einige Wochen dauern kann.
 

Wenn Sie die Voraussetzungen für die ORF-Beitragsbefreiung erfüllen bzw. bereits von der Beitragspflicht befreit sind, jedoch kein Schreiben der OBS erhalten haben, wenden Sie sich bitte direkt an die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS).


Die OBS prüft, ob alle erforderlichen Daten vorliegen und ob eine Übermittlung an Ihren Stromlieferanten erfolgen kann. Erst nach erfolgreicher Übermittlung der Daten kann der Sozialtarif berücksichtigt werden.
 

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