Alle Infos zur Auffang-Versorgung

Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) wurde die Auffangversorgung eingeführt.

Was ist die Auffangversorgung?

Die Auffangversorgung stellt sicher, dass Haushalte und Kleinunternehmen auch dann weiterhin Strom beziehen, wenn ihr bisheriger Stromlieferant ausfällt oder der Liefervertrag unerwartet endet. Ziel dieser Regelung ist es, eine unterbrechungsfreie Stromversorgung für Endkunden zu garantieren. Eingeführt wurde diese Regelung mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz, kurz ElWG.

Stromnetz bei Sonnenuntergang

Wann kommt die Auffangversorgung zum Einsatz?

Die Auffangversorgung greift dann, wenn kein gültiger Liefervertrag mehr besteht. 

Typische Fälle sind:

  • Ihr bisheriger Stromlieferant kündigt den Vertrag.
  • Ein befristeter Vertrag endet und es wurde noch kein neuer Vertrag abgeschlossen.
  • Ihr bisheriger Energieanbieter kann wegen Insolvenz oder Marktaustritt keinen Strom mehr liefern.

Die Auffangversorgung greift hingegen nicht, wenn Sie selbst aktiv kündigen, ohne rechtzeitig einen neuen Vertrag abzuschließen.

Wie funktioniert die Auffangversorgung?

Sobald ein Vertrag endet und kein neuer aktiv ist, erkennt der Netzbetreiber diesen „vertraglosen Zustand“. Der Zählpunkt wird dann einem festgelegten Auffangversorger zugeordnet, der vorübergehend die Stromlieferung übernimmt.

Kunden werden rechtzeitig durch den Netzbetreiber über eine bevorstehende Auffangversorgung informiert.

Zudem werden Sie auch von Ihrem Auffangversorger über das Bestehen des Vertrags, die Inhalte und die Dauer des Vertragsverhältnisses in Kenntnis gesetzt.

Sobald ein Vertrag endet und kein neuer aktiv ist, erkennt der Netzbetreiber diesen „vertraglosen Zustand“. Der Zählpunkt wird dann einem festgelegten Auffangversorger zugeordnet, der vorübergehend die Stromlieferung übernimmt.

Kunden werden rechtzeitig durch den Netzbetreiber über eine bevorstehende Auffangversorgung informiert.

Zudem werden Sie auch von Ihrem Auffangversorger über das Bestehen des Vertrags, die Inhalte und die Dauer des Vertragsverhältnisses in Kenntnis gesetzt.

Wie lange gilt die Auffangversorgung?

  • Die Auffangversorgung ist zeitlich auf maximal sechs Monate begrenzt.
  • Ein Wechsel zu einem regulären Anbieter ist jederzeit möglich.
  • Sie ist ausdrücklich als Übergangslösung, nicht als Dauermodell gedacht.
  • Besteht vier Wochen vor Ende der Auffangversorgung noch kein neuer Liefervertrag, müssen Sie von Ihrem Netzbetreiber darauf hingewiesen werden, dass Ihre Stromversorgung bald unterbrochen wird.

Was kostet die Auffangversorgung?

Die Auffangversorgung ist nicht auf langfristige Preisstabilität ausgelegt. Die Preise werden von der E-Control auf Basis der Börsenpreise an der European Energy Exchange (EEX), der führenden Energiebörse in Europa, ermittelt. Durch die Marktnähe können die Preise schwanken und teilweise über regulären Tarifen liegen. Sie bietet bewusst keinen Bonus oder Fixpreis, sondern Zeit für eine neue Entscheidung. Ein früher Wechsel kann daher finanziell sinnvoll sein.
 

Die Preise der Auffangversorgung werden quartalsweise angepasst. Weitere Informationen zur Preisberechnung finden Sie auf der Seite der E-Control.

Glühbirne mit Geldscheinen und Stromkabel

Wie setzen sich die Preise in der Auffangversorgung zusammen?

Der Energiepreis in der Auffangversorgung folgt gesetzlichen Vorgaben und besteht aus zwei Komponenten:

  • marktbasierter Arbeitspreis, abgeleitet von Börsenpreisen (Spot- und Terminmarkt)
  • gesetzlich begrenzter Gesamtaufschlag für Lieferantenkosten

Der Gesamtaufschlag ist gedeckelt und darf einen festgelegten Referenzwert nicht überschreiten.

Hinweis: Sie bezahlen lediglich den Energiepreis an den Auffangversorger. Die Netzgebühren werden von Ihrem Netzbetreiber abgerechnet.

Kann go green energy mein neuer Stromlieferant nach der Auffangversorgung sein?

Ja. Wenn Sie aus der Auffangversorgung wechseln möchten, können Sie einen neuen Stromliefervertrag mit einem Anbieter Ihrer Wahl abschließen. Bei go green energy können Haushalte und kleine Betriebe einfach online zu grünem Strom aus Österreich wechseln.

Häufige Fragen zur Auffangversorgung

Allgemeines zur Auffangversorgung

Nein. Die Umstellung erfolgt automatisch. Der Netzbetreiber erkennt, dass kein gültiger Liefervertrag mehr besteht, und ordnet den betroffenen Zählpunkt einem offiziellen Auffangversorger zu. Kunden werden darüber schriftlich informiert und bleiben ohne Unterbrechung mit Strom versorgt. Sie sollten aber rechtzeitig vor Ablauf der der sechsmonatigen Frist einen neuen Liefervertrag abschließen, um weiterhin eine unterbrechungsfreie Stromversorgung sicherzustellen.

Lesen Sie das Schreiben aufmerksam durch und prüfen Sie, ab wann die Auffangversorgung gilt, welcher Auffangversorger zuständig ist und welcher Preis verrechnet wird. Danach sollten Sie zeitnah einen neuen Stromtarif auswählen, damit Sie nicht länger als nötig in dieser Übergangslösung bleiben.

Tarife vergleichen können Sie beispielsweise auf der Seite der E-Control.

Wer Ihr Auffangversorger ist, hängt vom jeweiligen Netzgebiet ab und wird von der E‑Control festgelegt. Für Kunden ist das transparent nachvollziehbar, da die E‑Control eine aktuelle Übersicht veröffentlicht.

  • Die Auffangversorgung ist eine befristete Übergangslösung, wenn kein gültiger Stromliefervertrag mehr besteht.
  • Die Grundversorgung ist ein eigenes gesetzliches Recht, das Kunden unter bestimmten Voraussetzungen vor einem vollständigen Ausschluss von der Energieversorgung schützen soll.

Die E-Control führt Grundversorgung und Auffangversorgung als unterschiedliche Kundenschutz-Themen im ElWG-Kontext.

Ja, die Auffangversorgung kann auch für bestimmte Kleinunternehmen gelten. Entscheidend ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Regelung richtet sich vor allem an Haushalte und kleinere gewerbliche Stromkunden.

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