Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) bringt ab 2026 neue Regeln für den Strommarkt in Österreich. Ziel ist ein modernes und transparentes Energiesystem.
Das Elektrizitäts-Wirtschafts-Gesetz (ElWG)
Was ist das ElWG?
Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) ist die zentrale gesetzliche Grundlage für den Strommarkt in Österreich. Es regelt unter anderem:
- wie Strom erzeugt, transportiert und geliefert wird.
- welche Rechte und Pflichten es für Energieanbieter und Kunden gibt.
- wie das Stromnetz genutzt und bezahlt wird.
Das neue ElWG ersetzt in weiten Teilen das bisherige Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010. Damit wird das Stromrecht an neue Entwicklungen angepasst: mehr erneuerbare Energie, mehr digitale Messdaten, neue Marktrollen, flexiblere Stromnutzung und stärkere Rechte für Stromkunden.
Was ändert sich für mich als Stromkunde konkret?
Häufige Fragen zum ElWG
Allgemeines zum ElWG
Warum wurde das Gesetz überarbeitet?
Der Strommarkt hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Photovoltaik, Windkraft, Speicher, Energiegemeinschaften, E-Autos und Smart Meter spielen heute eine deutlich größere Rolle als früher. Das ElWG soll dafür einen moderneren rechtlichen Rahmen schaffen, den Netzausbau besser planbar machen und Transparenz erhöhen.
Seit wann gilt das ElWG?
- Erste Teile des Elektrizitätswirschaftsgesetzes gelten bereits seit 01.01.2026
- Weitere Regelungen treten schrittweise im Laufe des Jahres 2026 in Kraft.
Bin ich vom ElWG betroffen?
Das ElWG betrifft grundsätzlich alle, die am österreichischen Strommarkt beteiligt sind. Dazu zählen Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen, Stromlieferanten, Netzbetreiber, Stromerzeuger, Speicherbetreiber, Aggregatoren und Energiegemeinschaften. Für Kunden sind vor allem die neuen Informations-, Vertrags- und Schutzrechte wichtig.
Änderungen durch das ElWG
Ändert sich mein Stromvertrag durch das ElWG?
- An Ihrem aktuellen Stromvertrag ändert sich nichts – bisherige Konditionen bleiben weiterhin bestehen.
- Ausnahmen sind Änderungen bei der Grundversorgung und beim Sozialtarif.
Sollte sich etwas ändern, werden Sie rechtzeitig informiert.
Ändern sich die Energiepreise durch das ElWG?
Nein. Das Gesetz legt keine konkreten Energiepreise fest. Es sorgt aber dafür, dass Preise künftig klarer dargestellt und Änderungen besser nachvollziehbar sind. Preisanpassungen sind wie bisher möglich, unterliegen aber nun strengeren Regeln:
- Sie gelten nur für unbefristete Verträge.
- Preisänderungen müssen sachlich begründet sein.
- Sinkende Beschaffungskosten müssen auch zu Preissenkungen führen.
- Kunden haben ein Widerspruchsrecht und können den Vertrag kündigen.
Weitere wichtige Änderungen im Überblick
- Monatliche Abrechnung: Ab sofort können Sie statt einer jährlichen Rechnung mit gleichbleibenden, monatlichen Teilzahlungen auf eine Monatsrechnung umsteigen, die sich nach Ihrem tatsächlichen Verbrauch richtet. Weitere Infos zu Rechnungen und Teilzahlungen.
- Sozialtarif: Für Haushalte mit geringem Einkommen wird der Strom-Arbeitspreis für einen Jahresverbrauch bis zu 2900 kWh bei 6 Cent/kWh gedeckelt.
- SNAP (Sommer-Nieder-Arbeitspreis) - Änderungen der Netzkosten: Von 1. April bis 30. September werden die Netzkosten zwischen 10:00 und 16:00 Uhr gesenkt. Wer seinen Stromverbrauch in diese Zeiten legt, kann somit seine Stromkosten deutlich reduzieren.
Hinweis: Um den SNAP nutzen zu können, benötigen Sie einen Smart Meter mit einer viertelstündlichen Verbrauchsmessung (IME). Kontaktieren Sie hierfür bitte Ihren Netzbetreiber. - Kundenportal: Daten zu Verbrauch und Abrechnung müssen zentral im Kundenportal bereitgestellt werden.
- Mehr Sicherheit für Stromkunden:
- Grundversorgung: Solange Sie die Rechnungen aus der Grundversorgung und für die Netznutzung bezahlen, muss die Energiebelieferung sichergestellt sein.
- Auffangversorgung: Die Auffangversorgung sorgt dafür, dass sie weiterhin mit Strom versorgt werden, auch wenn Ihr Energielieferant ausfällt.
Was muss ich jetzt tun?
Aktuell müssen Sie nichts tun. Wir halten Sie auf dem Laufenden, falls für Sie Handlungsbedarf besteht. Unsere Empfehlung: Prüfen Sie ob Ihr Tarif weiterhin zu Ihrem Bedarf passt. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Sie haben noch Fragen?
In unserem FAQ-Bereich finden Sie alle Antworten zu Rechnungen, Teilzahlungen, Daten & Verträgen, Produkten & Tarifen sowie zu unserem Kundenportal.