Energiekosten-Unterstützungen

So holen Sie sich Ihre österreichweiten und bundeslandbezogenen Ausgleichszahlungen. 

Ein Überblick aller bundesweiten Unterstützungs-Möglichkeiten

Eins

Österreichweit

Gibt es die Strompreisbremse, den Klimabonus, sowie den Energiekostenausgleich.

Zwei

Niederösterreich

Alle Niederösterreicher erhalten ab September 2022 den blau-gelben Strompreisrabatt.

Wien

Wien

Der Wiener Energie-Bonus und die Energiekostenpauschale unterstützen Wiener Haushalte.

Eins

Österreichweit

Gibt es die Strompreisbremse, den Klimabonus, sowie den Energiekostenausgleich.

Zwei

Niederösterreich

Alle Niederösterreicher erhalten ab September 2022 den blau-gelben Strompreisrabatt.

Wien

Wien

Der Wiener Energie-Bonus und die Energiekostenpauschale unterstützen Wiener Haushalte.

Die Strompreisbremse

sieht vor, dass jeder österreichische Haushalt für die ersten 2.900 Kilowattstunden nur 10 Cent/kWh exkl. USt. bezahlen soll. Für den Verbrauch über 2.900 kWh fällt der reguläre Tarif des Energieanbieters an. Falls der vertraglich vereinbarte Energiepreis über der Grenze von 40 Cent/kWh liegt, ist die Höhe des Zuschusses mit der Differenz begrenzt (max. 30 Cent/kWh).

Die Strompreisbremse der Bundesregierung gilt von 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024.

Strompreisbremse

Was es zu beachten gibt:

Anspruch auf die Strompreisbremse haben natürliche Personen, die einen Stromliefervertrag für einen Haushaltszählpunkt mit einem Energielieferanten haben. Ausgenommen sind also z.B. Vereine oder Betriebe. Die Strompreisbremse wird von go green energy automatisch auf der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt und muss nicht beantragt werden. Dennoch sollten Sie Ihre Teilzahlungsbeträge neu berechnen und im Kundenportal selbst anpassen, damit Sie die finanzielle Entlastung sofort spüren.

Alles über Ihren Haushaltszählpunkt.

Der Stromkostenzuschuss wird ausschließlich für eindeutig als Haushalt definierten Zählpunkten sowie für natürliche Personen gewährt. Drei synthetische Lastprofile sind Haushalten vorbehalten: H0, HA und HF. Welchem Profil Sie zugeodnet sind sehen Sie in Ihrer Jahresabrechnung. Eine Änderung des Lastprofils ist für Haushalte bei ihrem Netzbetreiber möglich.

Mehr Details finden Sie auch in unserer Musterrechnung.

Teilzahlungen anpassen!

Mit unserem Teilzahlungsrechner können Sie sich Ihre neuen monatlichen Teilzahlungen unter Berücksichtigung der Strompreisbremse errechnen und im Kundenportal selbst anpassen. Wie Sie genau vorgehen erfahren Sie hier.

Verbrauch reduzieren.

Um die derzeitige Krise zu bewältigen, müssen wir Energie sparen. Das kann nicht gelingen, wenn alle Haushalte unverändert viel Strom verbrauchen wie vor der Krise. Deshalb kann die geförderte Energiemenge nur unter dem bisherigen durchschnittlichen Jahresbedarf liegen. Wie Sie Ihren Verbrauch reduzieren können, erfahren Sie hier.

Alles fest im Griff!

Mehr Informationen zum Thema Energiekosten, sowie weitere Details zur Strompreisbremse und zusätzlichen Fördermöglichkeiten finden Sie in unseren FAQs.

Netzkostenzuschuss

Haushalte mit geringem Einkommen, die von der Erneuerbaren-Förderpauschale und dem Erneuerbaren-Förderbeitrag befreit sind, erhalten zusätzlich einen Netzkostenzuschuss. Dieser wird in der Höhe von 75 Prozent der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte gewährt und ist mit maximal 200 Euro pro Jahr begrenzt. Bei einem abweichenden Abrechnungszeitraum ist der Kostendeckel auf Basis einer tageweisen Aliquotierung zu ermitteln. Um den Netzkostenzuschuss zu erhalten, muss der Haushalt von den Erneuerbaren-Förderkosten bzw. von den Rundfunkgebühren (GIS) befreit sein. Der Netzkostenzuschuss wird zwischen 1. Jänner 2023 und 30. Juni 2024 gewährt.

Strompreisbremse

Der Klimabonus

Mit dem Klimabonus erhalten alle Menschen mit Hauptwohnsitz in Österreich jährlich 250 Euro. Aufgrund der aktuellen Inflation und den damit verbundenen steigenden Preisen, wird der Klimabonus 2022 einmalig auf 500 Euro (durch den Anti-Teuerungsbonus) für alle Erwachsenen aufgestockt. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gibt es die Hälfte, also 250 Euro.

Wann bekomme ich den Bonus?

Die Auszahlungen beginnen Anfang September 2022 und der Versand wird einige Wochen in Anspruch nehmen.

go!Tipp: Da der Bonus ab jetzt jährlich ausbezahlt werden soll, empfehlen wir Ihnen, Ihre Kontodaten bei FinanzOnline zu aktualisieren, um den Betrag direkt aufs Konto überwiesen zu bekommen.

Wie bekomme ich den Bonus?

Der Klimabonus geht an etwa 9 Millionen Menschen und wird auf zwei unterschiedliche Arten ausbezahlt: per Überweisung aufs Konto oder als Gutschein per Post.

Das Wichtigste: Sie müssen nichts tun, um den Klimabonus zu erhalten.

Gutschein oder Überweisung?

Alle, die aktuelle Kontodaten bei FinanzOnline hinterlegt haben, bekommen ihren Bonus überwiesen. Da der Klimabonus ab sofort einmal pro Jahr ausgezahlt wird, werden auch die aktuellen Kontodaten jährlich an einem festgelegten Stichtag geprüft. Für das Jahr 2022 war dieser Stichtag der 22. Juli. Waren die Kontodaten auf FinanzOnline am Stichtag nicht aktuell, so wird der Klimabonus in Form eines Gutscheins per Post zugesandt.

Der Energiekostenausgleich

Um den stark gestiegenen Energiekosten entgegenzuwirken, gewährt die Bundesregierung unter gewissen Kriterien jedem österreichischen Haushalt einen einmaligen Energiekostenzuschuss in Höhe von 150 Euro. Achtung! Beantragung nur noch bis 31.03.2023 möglich.

So beantragen Sie Ihre Gutschrift:

Eins

Ihr Gutschein kommt per Post.

Die Gutscheine werden vom Bundesrechnungs-Zentrum an alle Haushalte verschickt und gelten bis 31. März 2023.

Zwei

Rücksendung online / per Post.

Die nötigen Informationen für Ihre Rücksendung finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung und in Ihrem Kundenportal

Drei

Ihre Gutschrift wird vergütet.

Nach positiver Prüfung wird go green energy informiert. Die Gutschrift wird Ihrer nächsten Jahresabrechnung gutgeschrieben. 

Eins

Ihr Gutschein kommt per Post.

Die Gutscheine werden vom Bundesrechnungs-Zentrum an alle Haushalte verschickt und gelten bis 31. März 2023.

Zwei

Rücksendung online / per Post.

Die nötigen Informationen für Ihre Rücksendung finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung und in Ihrem Kundenportal

Drei

Ihre Gutschrift wird vergütet.

Nach positiver Prüfung wird go green energy informiert. Die Gutschrift wird Ihrer nächsten Jahresabrechnung gutgeschrieben. 

Niederösterreich: Der blau-gelbe Strompreisrabatt

In Niederösterreich werden 11 Cent pro Kilowattstunde für 80 % des Durchschnittstromverbrauchs eines Haushaltes gefördert. Ausgangspunkt dafür ist der von der E-Control angenommene durchschnittliche Jahresverbrauch. Anspruch auf die Förderung haben alle Haushalte in Niederösterreich. Wie Sie diesen beantragen können, erfahren Sie hier:

Online beantragen

Das Land Niederösterreich hat hierfür eine Online Fomular eingerichtet. Bitte klicken Sie hierfür auf untenführenden Link zum Antragsformular. Mit dem Online-Ratgeber können Sie Ihren zustehenden blau-gelben Strompreisrabatt im Vorfeld selbst ermitteln. 

Anbieter auswählen

Bitte wählen Sie unter sonstige Anbieter go green energy aus und machen in den nächsten Schritten Angaben zu Ihrer Person und Ihrem Haushalt.

Ihr Strompreisrabatt

Nach positiver Prüfung wird go green energy informiert und der blau-gelbe Strompreisrabatt wird auf die nächste fällige Stromrechnungen gutschrieben. 

In der Bundeshauptstadt Wien

Der Wiener Energiebonus 2022

Pro Haushalt werden 200 Euro direkt aufs Konto überwiesen. Zielgruppe des Wiener Energiebonus sind in Wien Hauptgemeldete mit einem Jahresbruttoeinkommen von maximal 40.000 Euro bei Einpersonenhaushalten oder 100.000 Euro Gesamtjahresbruttoeinkommen bei Mehrpersonenhaushalten. Die Unterstützung kann per Ansuchen im 4. Quartal im Dezember 2022 zur Auszahlung kommen. Bitte informieren Sie sich auf der Landeshomepage über Ansuchens-Zeitpunkte.

Wiener Energiekostenpauschale

Weitere Unterstützungs-Möglichkeiten wie die Wiener Energiekostenpauschale (eine Direktanweisung in Höhe von 200 Euro an besonders betroffene Wiener*innen) finden Sie auch auf wien.gv.at. 

Wiener Energieunterstützung PLUS

Ab Oktober 2022 besteht die Möglichkeit, bei der MA 40 ein Ansuchen auf Übernahme offener Jahresabrechnungen bzw. Rückstände bei Energielieferunternehmen zu Stellen. Die maximale Fördersumme von 500 Euro kann unter bestimmten Vorraussetzungen und für besonders betroffene Haushalte in Anspruch genommen werden.

Unser go! für Ihr Anliegen.

Auch beim einfachsten Produkt können einmal Fragen auftauchen. Viele Antworten finden Sie direkt in unserem FAQ-Bereich oder im Kundenportal.

Aufgrund zahlreicher Anfragen kommt es derzeit zu längeren Wartezeiten. Am einfachsten erreichen Sie uns über die Message-Box im Kundenportal. Bitte kontaktieren Sie uns in dringenden Fällen telefonisch unter 05 78 05 500.

Mo-So, 0-24 Uhr
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Einfach und schnell Hilfe finden!